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Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Aufzugsanlage

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE)

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Veranstalter

Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Installation von Aufzügen – Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Aufzugsanlage

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Darmstadt

Die Vergabestelle verfolgt mit dieser Ausschreibung die Umsetzung des Projekts "Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Aufzugsanlage".
Gemäß der Ausschreibungsunterlagen ist Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE) der Veranstalter.
Das Verfahren ist dem CPV-Code 45313100 zugeordnet, Kategorie: Installation von Aufzügen.
Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Als Einsatzgebiet dieser Ausschreibung ist Darmstadt definiert.

Ausschreibungsbeschreibung:

Das neue Informationszentrum auf der Mathildenhöhe wird zum Markstein der international bedeutenden Geschichte der Darmstädter Künstlerkolonie. Wie selbstverständlich positioniert sich der formal reduzierte Neubau, in Form von drei übereinander gestapelten gläsernen Pavillons, in der wunderschönen Parkanlage des Osthanges. In seiner Ausrichtung nimmt das Informationszentrum die Flucht des historischen Ausstellungsgebäudes auf und sucht eine neutrale Mitte im Stadtgefüge zwischen Olbrichweg und Ateliergebäude. Die Eingangsebene des viergeschossigen Informationszentrum ist offen und einladend gestaltet, ein Ort zum Ankommen, um sich zu informieren, aber auch ein idealer Ort zum Verweilen. Über den Windfang betritt man das Foyer, vorbei an Kasse und Shop gelangt man in das einladende und helle Café des Informationszentrums. Den Ankommenden bieten sich hier beeindruckende Blicke vom dicht begrünten Park des Osthanges bis hin zum Ateliergebäude und dessen Garten. Über eine großzügige, zentrale Wendeltreppe und einen Personenaufzug gelangen die Besucher in die direkt darüber liegende Ausstellungsebene. Über zwei exzentrisch versetzte Treppenhauskerne wird man in die oberste Ebene mit dem Seminar- und Veranstaltungsbereich geführt. Auch hier ermöglicht die Transparenz des dreigeschossigen, gläsernen Pavillons wunderschöne Ausblicke in alle vier Himmelsrichtungen. Die Garderoben und Sanitäranlagen für die Besucher befinden sich im Untergeschoss, ebenso wie die erforderlichen Technik- und Lagerräume. Der insgesamt 4-geschossige Neubau besteht in seiner Grundstruktur aus drei oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich neben der Besucherinformation ein kleiner Shop und ein kleines Bistro im 1. Obergeschoss befindet sich eine Ausstellungsfläche, im 2. Obergeschoss ist ein Vortragsraum sowie die Mitarbeiterbüros vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über zwei diagonal gegenüberliegend, angeordnete Treppenhäuser wobei an das westliche Treppenhaus auch ein Aufzug angeschlossen ist. Das Erdgeschoss ist zusätzlich über eine mittig angeordnete, gewendelte Freitreppe mit dem 1. Obergeschossverbunden. Das Fußbodenniveau EG (+174,50 mNHN) wird als Baunull festgelegt. Gebäudekennwerte: Gebäudeklasse: GK 5 NGF (in m2): 1525 m2 BGF (in m2): 1887 m2 BRI (in m3): 7998 m3

Zusätzliche Informationen Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen („Verpflichtungserklärung (HVTG)“) 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung („Erklärung_RUS_Sanktionen“). 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. 7. Bieterfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Angebotsfrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.

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