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Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Westfalen Weser Netz GmbH

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Veranstalter

Westfalen Weser Netz GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen – Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Herford

Das Projekt wird in Herford umgesetzt, wie im Leistungsverzeichnis angegeben.
Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf das Projekt "Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH".
Dieser Vergabevertrag wurde von Westfalen Weser Netz GmbH veröffentlicht.
Die technische Referenz der Ausschreibung ist 50532400 – Kategorie: Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen.
Laut Unterlagen soll das Projekt 24 Monate dauern.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Westfalen Weser Netz GmbH, nachfolgend als „WWN“ bezeichnet – beabsichtigt, einen Auftrag über Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze in ihrem Versorgungsgebiet zu vergeben. Das Straßenbeleuchtungsnetz, die Verteilerschränke und die Schaltanlagen („Straßenbeleuchtungsnetz“) befinden sich im Eigentum der WWN (Auftraggeber). Der potenzielle Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Straßenbeleuchtungsnetz ist als geschaltetes Netz ausgeführt und besteht überwiegend aus Kabeln des Typs NYY 4 × 10 mm². Es ist Teil des Niederspannungsnetzes. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes verbleibt bei dem AG. Der AN ist für den Betrieb, die Wartung und die Entstörung eines Straßenbeleuchtungsnetzabschnitts verantwortlich, bis dieser vollständig in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung des AG überführt wurde. Der Betrieb und die Instandhaltung der Leuchtstellen sind nicht Gegenstand der Leistungen. Für Betrieb und Instandhaltung der Leuchtstellen ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer (Stadt oder Dritter) verantwortlich. Der Umfang des Straßenbeleuchtungsnetzes beträgt derzeit rund 1.800 km. Einerseits beabsichtigt der Auftraggeber, den Netzbestand durch den Erwerb weiterer Straßenbeleuchtungsnetze sukzessive zu erweitern. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung der Gesamtnetzlänge auf voraussichtlich rund 4.200 km vorgesehen. Andererseits wird das Straßenbeleuchtungsnetz schrittweise auf ein Kabelnetz von 10 mm² auf 150 mm² umgestellt. Vor diesem Hintergrund wird der Netzbestand kontinuierlich verändert, so dass auch der Umfang der vom Auftragnehmer zu betreibenden Netzanlagen einem fortlaufenden Wandel unterliegt.

Zusätzliche Informationen: A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet. (B) Das Angebot des Bieters ist elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ einzureichen und muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) hochgeladen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen (§ 15 Abs. 4 SektVO). Die Unternehmen werden daher aufgefordert, bereits mit dem Erstangebot ein vollständig wertbares und zuschlagsfähiges Angebot einzureichen. (C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage T.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eignung zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 5.1.9 jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 5.1.9 kann für Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden. (D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 SektVO vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.3) und die Eignung zur Berufsausübung gemäß Ziffer 5.1.9 für den jeweiligen Unterauftragnehmer nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem E) entsprechend. (E) Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter /die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.4) und die Eignung zur Berufsausübung gemäß Ziffer 5.1.9 für diese Dritten nachzuweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die weiteren Eignungsnachweise gemäß Ziffer 5.1.9 für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 SektVO (gemäß Anlage T.5) jeweils von den benannten Dritten beizubringen. (F) Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG Gruppe (Westfalen Weser Gruppe) sowie die Ergänzenden Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

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