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Sicherheitsdienstleistungen Schlossmuseum

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung

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Veranstalter

Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen Schlossmuseum

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Quedlinburg

Laut Vergabeunterlagen betrifft das Verfahren das Projekt "Sicherheitsdienstleistungen Schlossmuseum".
Die Koordination der Vergabe erfolgt durch Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung.
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Das Projekt wird in Quedlinburg umgesetzt, wie im Leistungsverzeichnis angegeben.
Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 79710000 – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten gemäß EU-Normen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Sicherheitsdienstleistungen Städtische Museen und Archiv Welterbestadt Quedlinburg

1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. 3. Bieter haben die im Aufforderungsschreiben (Formblatt 631) genannten Unterlagen unter C) und 3.1 zusammen mit dem Angebot einzureichen. Alle unter D) und 3.2 des Aufforderungsschreibens genannten Unterlagen werden auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern, welche mit ihrem Angebot in die engere Wahl kommen und ggf. dem Nachunternehmer und/oder der Bietergemeinschaft gefordert. Bitte beachten Sie für die Einreichung der geforderten Unterlagen für die Prüfung der Eignung und der Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien auch unbedingt die in den Vergabeunterlagen enthaltene Checkliste. Die Nachweise und Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle sind schriftlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu übermitteln. Sie sind vom Bieter, ggf. dem Nachunternehmer und/oder der Bietergemeinschaft nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Absendung der Aufforderung verpflichtend vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe.de möglich. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. 6. Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot über die Vergabeplattform zurückgezogen werden. 7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. 9. Datenschutz Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.

#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 2. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. 3. Werden mit dem Angebot eigene Vertragskonditionen (z.B. AGB) eingereicht, so werden mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen einschließlich der Vertragsbedingungen als alleinverbindlich anerkannt. 4. Mit Angebotsabgabe sind zwingend ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: - Angebotsschreiben (FB 633), das Leistungsverzeichnis und das Preisblatt sowie das Formblatt Bieterangaben zu den Zuschlagskriterien. Die weiteren mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen und Nachweise bzw. diese, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben (FB 631) und der Checkliste über die einzureichenden Unterlagen.

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