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Leistungen der Generalplanung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH

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Veranstalter

WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Leistungen der Generalplanung

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-13

Ausführungsort der Arbeiten:

Berlin

Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Ziel des Vertrages ist die Durchführung des Projekts "Leistungen der Generalplanung".
Der Standort für die Investitionsmaßnahme ist Berlin.
Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH verantwortlich.
Diese Ausschreibung ist im CPV-Verzeichnis mit dem Code 71000000 gelistet: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Generalplanung mit den Leistungsbildern A. Generalplanung / Projektkoordination: Leistungen, die sich aus der Funktion als Generalplaner ergeben. B. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI §34: Grundleistungen LPH 1-4 tlw., LPH 5-6 in Teilen sowie weiterer Leistungen für die angestrebte GÜ-Beauftragung. C. Tragwerksplanung gem. HOAI §51: Grundleistungen LPH 1-4, sowie weiterer Leistungen für die angestrebte GÜ-Beauftragung. D. Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1 bis 8 nach HOAI §53: Grundleistungen LPH 1-4, sowie weiterer Leistungen für die angestrebte GÜ-Beauftragung. E. Objektplanung für Freianlagen gem. HOAI §39: Grundleistungen LPH 2-4 sowie weiterer Leistungen für die angestrebte GÜ-Beauftragung. F. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik) gem. HOAI Anlage 1.2: Grundleistungen LPH 1-4 sowie weiterer Leistungen für die angestrebte GÜ-Beauftragung. G. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17: Regelleistungen LPH 1-4 sowie weiterer Leistungen für die angestrebte GÜ-Beauftragung. Neben Grund- bzw. Regelleistungen sollen ggf. ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt werden, soweit und sofern erforderlich. Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Eignungsnachweise für die Leistungsbilder B, C und D zu erbringen. Die Fachplaner für die Leistungsbilder E bis G sind erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen. Bestandteil der Honorarabfrage in der 2. Stufe werden die Leistungsbilder A bis G. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen (s. Ziffer 5.1.1).

(1) Teilnahmewettbewerb: Die insb. in Ziff. 5.1.9 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 im Anhang], Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formblatt IV 124 F] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [Formblatt IV 128 F] und Erklärungen für Nachunternehmen [Erklärung bzgl. Unteraufträge/Eignungsleihe [Formblatt IV 125 F] sowie Verpflichtungserklärung [Formblatt IV 126 F] und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formblatt IV 124 F] des Nachunternehmens) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus. Die weiteren Anlagen sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch auf der Vergabeplattform des Berliner Senats bis zu der in Ziff. 5.1.12 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (2) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. (3) Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren stehen auf der Vergabeplattform Berlin barrierefrei zur Verfügung. Um die Vergabeunterlagen in bearbeitbarer Form zu downloaden, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Im Zuge der flächendeckenden Einführung der E-Vergabe werden bei Ausschreibungen des WBM Konzerns nur noch elektronische Angebote zugelassen. (4) Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 04.09.2026, 10.00 Uhr über die Vergabeplattform Berlin beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren den folgenden Link zu nutzen: https://www.meinauftrag.rib.de (5) Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss der Bieter/der Bietergemeinschaften führen. (6) Die Angaben zu Referenzen und Personal von Bietern und Unterauftragnehmern (bei Eignungsleihe) bzw. Mitgliedern einer Bietergemeinschaft können addiert werden. (7) Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss. (8) Eine Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Drittunternehmen, wie Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Angebotes zum Nachweis seiner Eignung berufen hat. (9) Der Auftraggeber ist ein fachkundiger Bauherr, der Teilleistungen der HOAI selbst erbringt. (10) Der Bauherr beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 10 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. (11) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. 1.1 genannte Kontaktstelle wenden. (12) Alle unter dem Punkt Eignungskriterien geforderten Angaben sind vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig – ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. (13) Beruft sich der Bewerber/die Bewerberin beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind die betreffenden Eignungsverleiher zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die „Erklärung Unteraufträge/Eignungsanleihe“ (Formblatt IV 125 F) und die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Eignungsverleiher nach §47 (1) VgV (Formblatt IV 126 F) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formblatt IV 124 F) für die betreffenden Eignungsverleiher vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Eignungsverleiher erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. (14) Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt IV 128 F) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - mit einer Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner/innen haften. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs - zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

(1) Folgende Unterlagen sind bereits mit der Bekanntmachung: Charta Molkenmarkt, B-Pläne 1-14 und 1-14-1 (derzeitiger Stand), Auslobungen und Ergebnisprotokolle der beiden hochbaulichen Wettbewerbe, zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. (2) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt: u.a. Formblatt für Honorarangebote, (spezifiziertes) Leistungsbild für die Planungsleistungen, Vertragsentwurf. (3) Im Falle der Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (ggf. - soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgt - Erklärungen für Unterauftragnehmer). (4) Die unter Ziffer 5.1.3 angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen; Angabe ohne LPh 9 der Planer / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis. Die Planungs- / Bauzeit(en) soll(en) mit den Beteiligten einvernehmlich festgelegt werden, sobald die erforderlichen Klärungen stattgefunden haben. (5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Anfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.

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