Die vertragliche Laufzeit beträgt 48 Monate.
Mit dieser Ausschreibung sollen Leistungen für "Planungsleistung TGA Kita Kelberg" vergeben werden.
Als ausschreibende Stelle trägt Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg die volle Verantwortung.
Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 71240000 – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen gemäß EU-Normen.
Die Maßnahme wird laut Ausschreibung in Kelberg umgesetzt.
Ausschreibungsbeschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung wurde bereits mit Bekanntmachung vom 14.07.2026, Nr. 486182-2026 europaweit veröffentlicht und richtete sich ursprünglich auf sämtliche Planungsleistungen (Lose 1 bis 4). Die Teilnahmefrist für dieses Vergabeverfahren is
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Der Auftraggeber fordert die
drei Unternehmen
mit den höchsten Punktzahlen je Los in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst
nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen
Los) wie folgt:
Auswahlkriterien Max. Punkte
Umsatz 10
Anzahl der vergleichbaren Referenzen 20
Qualität der vergleichbaren Referenzen 70
Max Gesamtpunkte 100
Auswahlkriterium 1: Umsatz
Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle:
Los 2 und 3:
Die vergleichbaren Leistungen werden für diese Los nicht begrenzt auf Leistungen im Bildungsbereich.
Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung in Punkten
Mehr als 1 Weniger als 1,05 1
Mehr als 1,05 Weniger als 1,1 2
Mehr als 1,1 Weniger als 1,15 3
Mehr als 1,15 Weniger als 1,2 4
Mehr als 1,2 Weniger als 1,25 5
Mehr als 1,25 Weniger als 1,3 6
Mehr als 1,3 Weniger als 1,35 7
Mehr als 1,35 Weniger als 1,4 8
Mehr als 1,45 Weniger als 1,5 9
Mehr als 1,5 10
Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen:
Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss
≥ 3 2 Punkte
≥ 4 4 Punkte
≥ 5 6 Punkte
≥ 6 8 Punkte
≥ 7 10 Punkte
≥ 8 12 Punkte
≥ 9 14 Punkte
≥ 10 16 Punkte
≥ 11 18 Punkte
≥ 12 20 Punkte
Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5.
Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen
Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die weiteren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen je Los in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf.
Der Auftraggeber fordert die
drei Unternehmen
mit den höchsten Punktzahlen je Los in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst
nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen
Los) wie folgt:
Auswahlkriterien Max. Punkte
Umsatz 10
Anzahl der vergleichbaren Referenzen 20
Qualität der vergleichbaren Referenzen 70
Max Gesamtpunkte 100
Auswahlkriterium 1: Umsatz
Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle:
Los 2 und 3:
Die vergleichbaren Leistungen werden für diese Los nicht begrenzt auf Leistungen im Bildungsbereich.
Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung in Punkten
Mehr als 1 Weniger als 1,05 1
Mehr als 1,05 Weniger als 1,1 2
Mehr als 1,1 Weniger als 1,15 3
Mehr als 1,15 Weniger als 1,2 4
Mehr als 1,2 Weniger als 1,25 5
Mehr als 1,25 Weniger als 1,3 6
Mehr als 1,3 Weniger als 1,35 7
Mehr als 1,35 Weniger als 1,4 8
Mehr als 1,45 Weniger als 1,5 9
Mehr als 1,5 10
Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen:
Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss
≥ 3 2 Punkte
≥ 4 4 Punkte
≥ 5 6 Punkte
≥ 6 8 Punkte
≥ 7 10 Punkte
≥ 8 12 Punkte
≥ 9 14 Punkte
≥ 10 16 Punkte
≥ 11 18 Punkte
≥ 12 20 Punkte
Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5.
Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen
Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die weiteren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen je Los in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf.
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