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Ertüchtigung KA Kamp-Bornhofen - Los 02

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Verbandsgemeinde Loreley, vertreten durch die Verbandsgemeindewerke Loreley

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Verbandsgemeinde Loreley, vertreten durch die Verbandsgemeindewerke Loreley

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ertüchtigung KA Kamp-Bornhofen - Los 02

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
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  • EU-Finanzierung
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  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

St. Goarshausen

Die Vergabestelle gibt St. Goarshausen als Ausführungsort an.
Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf das Projekt "Ertüchtigung KA Kamp-Bornhofen - Los 02".
Das Projekt ist technisch durch den CPV-Code 71000000 identifiziert: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.
Die Umsetzungsdauer wird im offiziellen Bekanntmachungstext nicht erwähnt.
Verbandsgemeinde Loreley, vertreten durch die Verbandsgemeindewerke Loreley hat dieses öffentliche Verfahren eingeleitet.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Kläranlage Kamp-Bornhofen wird von den Verbandsgemeindewerken Loreley betrieben und ist rund 30 Jahre alt. Sie wurde ursprünglich für ca. 1.700 Einwohnerwerte (EW) konzipiert und in Kompaktbauweise innerhalb einer Betriebshalle errichtet. Auf Grundlage aktueller Betriebsdatenauswertungen (2018-2022) liegt die tatsächliche Anschlussgröße bereits bei 2.163 EW. Unter Berücksichtigung geplanter Wohnbau- und Gewerbeentwicklungen wird künftig von einer Belastung von 2.274 EW ausgegangen. Für eine zukunftssichere Auslegung wurde die neue Anlage daher auf 2.700 EW bemessen. Die bestehende Anlage hat ihre hydraulische und stoffliche Leistungsgrenze erreicht. Gleichzeitig wurden seitens der Genehmigungsbehörde verschärfte Einleitbedingungen angekündigt. Insbesondere ist eine Reduzierung des Phosphor-Grenzwertes von derzeit 6 mg/l auf künftig 2 mg/l vorgesehen. Ohne eine grundlegende Ertüchtigung kann die dauerhafte Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen sowie die weitere Siedlungsentwicklung im Einzugsgebiet nicht gewährleistet werden. Ziel des Vorhabens ist daher die nachhaltige Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage zur Sicherstellung der zukünftigen Ausbaugröße, zur Einhaltung der verschärften Einleitwerte sowie zur dauerhaften Verbesserung des Gewässerschutzes im Einzugsgebiet des Rheins. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere technische Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wurde ein konventionelles Belebtschlammverfahren mit horizontal durchströmter Nachklärung (Variante 1.2) ermittelt. Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere: - Neubau einer Rechen-Walzensandfang-Kompaktanlage - Neubau eines Belebungsbeckens (ca. 965 m³) - Neubau eines horizontal durchströmten Nachklärbeckens (68 m² Oberfläche) - Neubau eines Schlammstapelbehälters (ca. 310 m³) - Neubau eines Ablaufmessbauwerks - Neubau eines Betriebsgebäudes für Pumpen, Gebläse und Elektrotechnik. (Das Gebäude dient im vorliegenden Fall nicht als klassischer Hochbau, sondern fungiert im Wesentlichen rein als bauliche und funktionale Hülle für die aufzunehmende Maschinentechnik. Gebäudegeometrie und bauphysikalischen Anforderungen werden von den verfahrenstechnischen Parametern der Maschinentechnik vorgegeben.) Die Bemessung erfolgt gemäß DWA-A 131. Die zukünftigen Ablaufwerte erfüllen die verschärften Anforderungen an CSB, BSB5, Stickstoff und insbesondere Phosphor (? 2 mg/l). Besondere Herausforderungen des Projektes sind die Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins, die beengten Grundstücksverhältnisse zwischen Bahnlinie und Bundesstraße sowie die Notwendigkeit der Umsetzung im laufenden Betrieb. Die Baumaßnahme wird daher in mehreren Bauabschnitten realisiert, um die Abwasserreinigung während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Die Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz, insbesondere zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in den Rhein, und sichert zugleich die kommunale Daseinsvorsorge sowie die weitere städtebauliche Entwicklung der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVMQJY# 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

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