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Fachbegleitung Designumsetzung & Bemusterung von Schienenfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ausschreibungstitel: Deutschland – Technische Beratung und Konstruktionsberatung – Fachbegleitung Designumsetzung & Bemusterung von Schienenfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Stuttgart

Der betroffene Einsatzbereich für diese Arbeiten ist Stuttgart.
Für diese Ausschreibung wurde der CPV-Code 71310000 vergeben: Technische Beratung und Konstruktionsberatung.
Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts ist als offizielle Vergabestelle für diese Ausschreibung tätig.
Laut Vergabeunterlagen betrifft das Verfahren das Projekt "Fachbegleitung Designumsetzung & Bemusterung von Schienenfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart".
Im Zeitplan ist eine Laufzeit von 145 Monate vorgesehen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Der Verband Region Stuttgart ("VRS") ist Aufgabenträger für den regional bedeutsamen Schienenverkehr mit Ziel und Quelle in der Region Stuttgart. Der VRS plant die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Hierzu gehören neben den S-Bahn-Linien S1, S2, S3, S4, S5, S6/S60/S62 auch die beiden Regionalbahnen RB 64 (Teckbahn) und RB 11 (Schusterbahn). Für die Fahrzeugflotte ist eine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen vorgesehen. Die heute eingesetzten Fahrzeuge der Baureihe ET 423 sollen durch mindestens 60 Neufahrzeuge ersetzt werden. Darüber hinaus sollen 66 Fahrzeuge der Baureihe ET 430 vom Verband Region Stuttgart übernommen und dem künftigen Betreiber bereitgestellt werden. Für die Übernahme weiterer 89 Fahrzeuge der Baureihe ET 430 werden derzeit Verhandlungen geführt. Sollte eine Übernahme der weiteren 89 ET 430 nicht zielführend sein, wären stattdessen 89 Neufahrzeuge vorzusehen. Für die Schuster- und Teckbahn sind insgesamt drei elektrisch betriebene Regionalbahnfahrzeuge vorgesehen. Die Neufahrzeuge sollen durch den obsiegenden Bieter der Ausschreibung der Eisenbahnverkehrsdienstleistungen beschafft werden. Im Vorfeld der Ausschreibung ließ der VRS ein Design-Handbuch erstellen, welches den EVU im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt wird. Das Design-Handbuch dient als Grundlage für eine einheitliche und konsistente Gestaltung der zukünftigen S-Bahn-Flotte. Aus dem Design-Handbuch ist außerdem eine gestalterische Leitlinie für die Regionalbahnfahrzeuge abgeleitet. Das Design-Handbuch beschreibt schriftlich und visuell die Designprinzipien und umfasst insbesondere das Außendesign (Lackierung, Grafiken) und das Innendesign (Layout, Gestaltung, Zonierung, wesentliche Ausstattungselemente). Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungsleistungen zur weiteren Begleitung der Designumsetzung und Bemusterung der vom EVU zu beschaffenden Schienenfahrzeuge.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCM7DE# Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Fahrzeughersteller und EVU dürfen sich nicht auf die hier ausgeschriebenen Beratungsleistungen bewerben. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in drei Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die drei besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei der Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 4. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern ggf. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Auftraggeber ggf. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, das von den Anforderungen abweicht, kann der Auftraggeber ausschließen. 6. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Auftraggeber wird die ersten Angebote werten und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. 7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 9. Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag möglichst die Vordrucke, die ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.

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