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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Ausschreibungstitel: Deutschland – Elektronenmikroskope – REM

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-24

Ausführungsort der Arbeiten:

Hamburg

Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 38511000 – Elektronenmikroskope gemäß EU-Normen.
Dieses öffentliche Vergabeverfahren wird von der Institution Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf organisiert.
Das Projekt wird in Hamburg umgesetzt, wie im Leistungsverzeichnis angegeben.
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projekt "REM".

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt für die Core Facility Elektronenmikroskopie ein Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop zu beschaffen. Das Mikroskop soll als Erweiterung der bestehenden Core Facility beschafft werden um rauscharme und kontrastreiche 3D Darstellung komplexer biologischer Strukturen zu generieren.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPM30F# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

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