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Rahmenverträge zur Lieferung von OP-Sets

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Universitätsklinikum Bonn AöR

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Universitätsklinikum Bonn AöR

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Rahmenverträge zur Lieferung von OP-Sets

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-28

Ausführungsort der Arbeiten:

Bonn

Bonn ist das relevante Gebiet für die Projektumsetzung.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 85000000 – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens klassifiziert.
Zweck dieser Veröffentlichung ist die Realisierung des Projekts "Rahmenverträge zur Lieferung von OP-Sets".
Laut Unterlagen soll das Projekt 2 Jahre dauern.
Die Ausschreibung wird von der Behörde Universitätsklinikum Bonn AöR geleitet.

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) beabsichtigt, in diesem Verfahren Rahmenverträge zur Belieferung unterschiedlicher Kliniken mit OP-Sets zu schließen.

#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD2PY# 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV). 4. Bewerbergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). 6. Losaufteilung Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses (B01) in neun Losen. Für jedes Los wird ein gesonderter Rahmenvertrag (B02) geschlossen. Im Teilnahmeantrag (C) ist durch Ankreuzen kenntlich zu machen, für welches Los bzw. welche Lose die Bewerbung erfolgt. Gleiches gilt für die Abgabe eines Angebots bzgl. des Angebotsschreibens (D). Ein Angebot darf nur für ein Los abgegeben werden, für das eine Bewerbung erfolgt ist. Es besteht keine Loslimitierung, Unternehmen können sich auf eine beliebige Zahl von Losen bewerben.

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