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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Universität Münster

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Universität Münster

Ausschreibungstitel: Backbone Switche

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2025-03-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Münster

Die Ausschreibung wird von der Behörde Universität Münster geleitet.
Die Maßnahme wird laut Ausschreibung in Münster umgesetzt.
Der Vertrag läuft über 6 Monate, gemäß den Anforderungen.
Die CPV-Nummer dieses Projekts lautet 30200000 und steht für: Computeranlagen und Zubehör.
Der offizielle Titel der Ausschreibung lautet: "Backbone Switche".

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Center for Information Technology (CIT) ist der zentrale interne IT-Dienstleister der Universität Münster. Es betreibt gesamtheitlich die Kommunikationssysteme der Universität. Für die Universität Münster (nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt) ist die IT-Sicherheit von großer Bedeutung. Sie ist bestrebt, einen angemessenen Ausgleich zwischen einer bestmöglichen IT-Sicherheit und den notwendigen Freiheiten für eine effiziente Forschung und Lehre zu finden. Die Universität Münster hat ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) etabliert und eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis des BSI IT-Grundschutzes erlangt. Sie legt großen Wert darauf, dass Hersteller und Dienstleister ihre Einstellung zur IT-Sicherheit teilen und ihre Konformität mit den in Deutschland anerkannten nationalen und internationalen Sicherheitsstandards erklären. In seinem Netzwerk wird das CIT die zentralen Switche der Netzbereiche des Cores, des Datacenters und der Campusnetze erneuern. Diese Switche bilden den Backbone des LAN der Auftraggeberin. In aufeinander folgenden Schritten werden zunächst das aktuelle Netzwerkkonzept fortgeschrieben und später neue Technologien im Backbone Anwendung finden. Mit den hier ausgeschriebenen Switches muss sich deshalb zunächst das bisherige Netzkonzept mit all seinen Funktionen umsetzen lassen, um dieses dann in einem kontinuierlichen Prozess in ein aktualisiertes Netzkonzept mit EVPN-VXLAN zu überführen. Der gleichzeitige Betrieb beider Netzkonzepte auf den Switches muss deshalb möglich sein. Die heute eingesetzten Switche sind zu Switch-Clustern geschaltet, was die Geräte in ihren Funktionen wie ein einziges Gerät erscheinen lässt (virtuelles Chassis). Die neuen Switche müssen ebenfalls in einer blockingfreien Redundanzstruktur betrieben werden, so dass u.a. geräteübergreifende LAGs (z.B. VLAG) und redundante Gateways (z.B. VRRP) möglich sind. Details hierzu sind im aktuellen Netzkonzept beschrieben. Das Netzkonzept ist Bestandteil, des dem Teilnehmerwettbewerb nachgeschalteten Verfahrens. Eine Herstellerbindung durch einen Vendor Lock-in oder Proprietary Lock-in wird durch den konsequenten Einsatz standardisierter oder quasi standardisierter Verfahren vermieden. Herstellerspezifische oder in der Anwendung auf einen Hersteller beschränkte Verfahren werden nicht genutzt. Sie dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn sie ausschließlich während eines Migrationspfades eingesetzt werden oder ihre Verwendung keinen Einfluss auf das Netzkonzept hat und eine Erweiterung mit freier Herstellerwahl weiterhin möglich ist. So sind proprietäre Verfahren zur Koppelung zweier Geräte zu einem Cluster zulässig, wenn dieses System nach außen nur mit standardisierten Verfahren und Protokollen arbeitet. Dies geschieht z.B. beim Stacken oder Clustern von 2 Geräten (beispielhaft IRF oder VSX bei HPE/Aruba). Das IPv6 Protokoll hat in den letzten Jahren weiter an Bedeutung gewonnen und wird, wenn nicht anders beschrieben, gleichwertig zum IPv4 Protokoll eingesetzt. Wird im Nachfolgenden eine Beschreibung, Anforderung oder eine Funktion nicht ausdrücklich auf das IPv4 Protokoll beschränkt, gilt dies auch immer für das IPv6 Protokoll, einer entsprechenden Erweiterung oder der entsprechenden Funktion beim IPv6 Protokoll (Beispiel ICMP und ICMPv6, OSPF und OSPFv3).

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYT57S4M4X Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

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