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2026-1005067_Flughafen München_Generalplanerleistungen Lph 5-8 T2 Transfer SiKo E06

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG

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Veranstalter

Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – 2026-1005067_Flughafen München_Generalplanerleistungen Lph 5-8 T2 Transfer SiKo E06

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

München-Flughafen

Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG ist für die Verwaltung dieser öffentlichen Ausschreibung verantwortlich.
Im CPV-System ist dieses Projekt unter 71240000 eingetragen – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in München-Flughafen.
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Die Vergabestelle verfolgt mit dieser Ausschreibung die Umsetzung des Projekts "2026-1005067_Flughafen München_Generalplanerleistungen Lph 5-8 T2 Transfer SiKo E06".

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG plant im Terminal 2 des Flughafens München den Neubau einer zusätzlichen Transfer-Sicherheitskontrolle auf einer freien Dachfläche des Terminal 2 Nord auf Ebene E06. Hintergrund der Maßnahme sind die prognostizierte Zunahme der Passagierzahlen, insbesondere im Transferverkehr, sowie zusätzliche Kapazitätsanforderungen infolge der Einführung des europäischen Entry-Exit-Systems (EES). Die neue Transfer-Sicherheitskontrolle soll mit voraussichtlich sieben Kontrollspuren ausgestattet werden und künftig die zentrale Abwicklung von Transferpassagieren im Terminal 2 übernehmen. Die Passagierzuführung erfolgt über bestehende Verkehrsflächen und Schnittstellen innerhalb des Terminalsystems. Die Maßnahme umfasst die Planung eines neuen Gebäudevolumens einschließlich der erforderlichen baulichen, technischen und funktionalen Infrastruktur für den späteren Betrieb der Sicherheitskontrollanlage. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere die Generalplanung einschließlich der Koordination sämtlicher erforderlicher Fachplanungen. Hierzu gehören insbesondere: - Objektplanung Gebäude, - Tragwerksplanung, - Technische Ausrüstung, - Brandschutzplanung, - Bauphysik, - Planungsleistungen für IT-/Datennetze und Kommunikationstechnik, - Mitwirkung bei Genehmigungen und behördlichen Verfahren, - Ausschreibungs- und Vergabeleistungen für die Bauausführung, - Objektüberwachung und Projektabschlussleistungen. Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der flughafenspezifischen Anforderungen und der besonderen Randbedingungen des Sicherheitsbereichs zu erbringen. Bestandteil der Planungsaufgabe ist insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines genehmigungsfähigen und technisch realisierbaren Gesamtkonzeptes für: - die Errichtung des Gebäudeaufbaus auf dem Bestandsgebäude, - die Versorgung der neuen Sicherheitskontrollanlage einschließlich Stromversorgung, Beleuchtung, Klima-, Lüftungs-, Informations- und Datentechnik, - erforderliche Anpassungen, Erweiterungen oder Anbindungen an bestehende Technikzentralen und Infrastruktursysteme, - die Integration der Sicherheitskontrolltechnik (insbesondere CT-Scanner und Security Screening Lanes), - die Schaffung erforderlicher Betriebs-, Büro-, Aufenthalts-, Nachkontroll- und Funktionsflächen für die Nutzerorganisationen, - die Berücksichtigung betrieblicher, sicherheitsrelevanter und passagierbezogener Anforderungen. Die Planungs- und Überwachungsleistungen sind unter besonders komplexen Rahmenbedingungen zu erbringen. Das Baufeld befindet sich innerhalb des Luftsicherheitsbereichs des Flughafens München. Planung und Ausführung erfolgen bei laufendem Betrieb eines hochfrequentierten Flughafenterminals. Die Baustellenlogistik ist aufgrund der Lage auf dem Dach des Terminals, eingeschränkter Flächenverfügbarkeit sowie besonderer Sicherheitsanforderungen mit erhöhtem Koordinierungsaufwand verbunden. Zudem sind Konzepte für Bauphasen, Baustellenlogistik, Anlieferung, Arbeiten im Sicherheitsbereich sowie die Minimierung betrieblicher Beeinträchtigungen fortzuschreiben und umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass Teile der Bauleistungen in Nacht- und Mehrschichtbetrieb ausgeführt werden müssen. Die Maßnahme weist einen hohen Termin- und Koordinierungsdruck auf. Zahlreiche Planungs- und Ausführungsschritte sind zu parallelisieren, um die Fertigstellung innerhalb des vorgegebenen Projektzeitraums sicherzustellen. Vom Auftragnehmer werden entsprechende personelle Kapazitäten sowie nachweisbare Erfahrungen bei der Planung und Realisierung technisch anspruchsvoller Umbau- und Neubaumaßnahmen im Bestand sowie unter laufendem Betrieb erwartet.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DM7X1#

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

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