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2026-1004956_Flughafen München_Generalplanungsleistungen der Lph 1-4 für Bauvorhaben GSH - E; Vorfeld / Auftauchpunkt, Ver- Entsorgung aus Bestand und Hochbau

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG

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Veranstalter

Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – 2026-1004956_Flughafen München_Generalplanungsleistungen der Lph 1-4 für Bauvorhaben GSH - E; Vorfeld / Auftauchpunkt, Ver- Entsorgung aus Bestand und Hochbau

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-18

Ausführungsort der Arbeiten:

München-Flughafen

Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Die in der Ausschreibung beschriebene Maßnahme findet in München-Flughafen statt.
Die Vergabestelle hat das Verfahren unter CPV-Code 71240000 eingestuft: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Die Koordination der Vergabe erfolgt durch Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG.
Diese Ausschreibung bezieht sich direkt auf das Projekt "2026-1004956_Flughafen München_Generalplanungsleistungen der Lph 1-4 für Bauvorhaben GSH - E; Vorfeld / Auftauchpunkt, Ver- Entsorgung aus Bestand und Hochbau", laut Bekanntmachung.

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben Gepäcksortierhallenerweiterung (GSH-E) am Terminal 2 Satellit. Die bestehende Gepäckförderanlage (GFA) im Terminal 2 des Flughafens München weisen Engpässe in den Verkehrsspitzen auf. Um diesen Engpass zu beheben, ist die Erweiterung der Gepäcksortieranlage erforderlich. Ziel ist es, die Kapazitäten des Terminal 2-Systems zu steigern, indem bis 2029 maximal 6-8 zusätzliche Entnahmerundläufe geschaffen werden. Die Umsetzung soll auf einem befestigten, planfestgestellten Baufeld außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur erfolgen. Im Endzustand wird die Erweiterung der Gepäckförderanlage (GFA) durch das Projekt "T-Stiel" final realisiert. Gegenständlicher Vergabegegenstand ist die Schaffung einer Interimslösung, und dessen Rückbau, bis zur Fertigstellung des "T-Stiels". (Terminalerweiterung SAT) Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde entschieden, nebenliegend zum geplanten Bau des "T-Stiels" (Baubeginn 2030), als Interimslösung eine freistehende Halle (Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E) mit Anbindung an das bestehende T2 System zu errichten ist. Die Errichtung der neuen Interimsgepäcksortierhalle GSH-E erfolgt außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur, auf der östlichen Vorfeldebene SAT (Ebene 3) und somit auf einer befestigten, planfestgestellten und erschlossenen Fläche. Die neue Interimshalle wird über ein neu herzustellendes Auftauchbauwerk an den bestehenden Gepäckförderanlagentunnel angebunden. Über dieses Auftauchbauwerk wird die bestehende Gepäckförderanlage des Terminal?2?Systems in die Interimshalle verlängert. Die GFA besteht aus 2 Ebenen. Ebene 3 Entnahmerundläufen. Ein- und Ausfahrten auf die Betriebsstraße. Ebene Z3 für Gepäckspeicher, Röntgengeräte und Leerwannenmanagement. Die Ebene Z3 erstreckt sich über die gesamte Halle und besteht aus einer autarken, aufgeständerten Stahlkonstruktion mit vollflächiger Gitterrostlauffläche. Im Rahmen der Variantenuntersuchung in der Leistungsphase 2 kann sich die Anzahl der Entnahmerundläufe ändern, sodass die Halle gegebenenfalls für 3 anstelle von 6-8 Rundläufen ausgeführt wird. Die Halle wird als wiederverwendbare Stahlhalle errichtet. Nebenräume, wie Aufenthalts- oder Sanitärräume, technische Zentralen, sind innerhalb der Halle nicht geplant. Diese Funktionen sind als Containerlösungen außerhalb der Halle angedacht Voraussetzung für diese Planung ist jedoch die Festlegung der Umrisse des Auftauchbauwerks, welche wiederum in der Verantwortung des Generalplaners liegt. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unmittelbar neben dem laufenden Flugbetrieb zu den angrenzenden Vorfeldflächen. Somit sind Bauweisen, Bauphasen und ggf. über die Baufeldgrenzen hinaus erforderliche Flächeninanspruchnahmen so zu planen, dass die in vollem Betrieb befindlichen vorfeldseitigen Abstellpositionen und Rollwege nicht beeinträchtigt werden.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DM7H8#

#Besonders auch geeignet für:freelance# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 350 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 350 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 200 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

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