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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stiftung Berliner Leben, Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Stiftung Berliner Leben, Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts

Ausschreibungstitel: Deutschland – Aushub- und Erdbewegungsarbeiten – Freianlagen

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-06-18

Ausführungsort der Arbeiten:

Berlin

Im Zeitplan ist eine Laufzeit von 36 (unbekannte Einheit) vorgesehen.
Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 45112000: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten.
Die in der Ausschreibung beschriebene Maßnahme findet in Berlin statt.
Die eingeleitete Ausschreibung zielt auf die Umsetzung des Projekts "Freianlagen" ab.
Als ausschreibende Stelle trägt Vergabekammer des Landes Berlin die volle Verantwortung.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Landschaftsbau-, Tiefbau- und Ausstattungsarbeiten zur Neugestaltung der Außenanlagen. Wesentliche Leistungen • Abbruch- und Rückbauarbeiten • Herstellung von befestigten Flächen aus Klinker-, Beton- und Kleinsteinpflaster (teilweise unter Verwendung von Bestandsmaterial) • Herstellung von offener und geschlossener Entwässerungsrinnen • Lieferung und Einbau von Ausstattungselementen, insbesondere: o Fahrradabstellanlagen o Sitzbänke o Pollerleuchten o Holzpodeste o Spielgeräte • Herstellung eines überdachten Müll- und Fahrradhauses mit Doppelstockparken einschließlich Dachbegrünung • Vegetationstechnische Arbeiten einschließlich Pflanzung von Gehölzen, Stauden und Gräsern

a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e- Vergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 08.07.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.

Für das hier ausgeschriebene Gewerk Freianlagendes Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 702.383,37 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen.

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