Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Velbert (laut Plattformangaben).
Die Umsetzungsdauer wird im offiziellen Bekanntmachungstext nicht erwähnt.
Dem Projekt wurde der CPV-Code 45232221 zugewiesen, der folgendes beschreibt: Umspann-Unterstation.
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Stadtwerke Velbert GmbH organisiert.
Zentral in diesem Verfahren steht das Projekt "Ersatzneubau einer Mittelspannungsschaltanlage einschließlich Neubau eines Betriebsgebäudes", das auf identifizierte Bedürfnisse reagiert.
Ausschreibungsbeschreibung:
Ersatzneubau einer Mittelspannungsschaltanlage einschließlich Neubau eines Betriebsgebäudes
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22M7GF#
1. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. c) Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vor-druck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vor-drucks 07b entfallen. e) Beruft sich ein Bewerber oder Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tat-sächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die gelten-den umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Aus-schlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bewerbern/ Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie er-setzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 3. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a) Teilnahmeantrag b) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) c) Eigenerklärung zur Eignung d) Beschreibung der Referenzen zwecks Bewerberauswahl e) Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) f) Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) g) Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) h) Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) i) Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) j) Verantwortlicher Ansprechpartner k) Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend) 4. Mit dem Erstangebot einzureichen (nur durch aufgeforderte Bieter): a) Erstangebot b) Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) c) Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) d) Preisblatt e) Technisches Konzept der angebotenen Lösung f) Konzept zur Auftragsorganisation g) Konzept zur Auftragsorganisation
1. Bestandteile des ausgeschriebenen Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Lageübersicht Betriebsgelände f) Anlage 05: Gebäudegrundriss g) Anlage 06: Kabeltrassen- und Muffenübersicht h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - j) Anlage 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungslei-he technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 08 genannt) - soweit relevant - k) Anlage 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 09 genannt) - soweit relevant - l) Anlage 11: Technisches Konzept der angebotenen Lösung (= Vordruck 09) m) Anlage 12: Konzept zur Auftragsorganisation (= Vordruck 10) n) Anlage 13: Betriebs- und Wartungskonzept (= Vordruck 11) o) Anlage 14: die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) für die nach dem Vertrag zu erbringenden Bauleistungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, im Übrigen die Vorschriften des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches mit Ausnahme des § 650e BGB p) Anlage 15: die allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C); q) Anlage 16: die Regeln der Architekten- und Ingenieurkunst sowie die einschlägigen DIN des Deutschen Instituts für Normung eV sowie die Gelbdrucke der DIN, die VDI-, VDE- und VdS-Vorschriften, die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinien (jeweils in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses), die Bestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW), alle TÜV- und gewerblichen Vorschriften sowie alle bundes- und landes-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, die das Bauvorhaben betreffen r) Anlage 17: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) (= Formular 513_EU) s) Anlage 18: Information Security Management System (ISMS) Vereinbarung der Stadt-werke Velbert GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Liegt aus Sicht des Auftragnehmers ein Widerspruch zwischen den in Abs. 1 aufgeführten Vertragsgrundlagen vor, ist er verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig vor der Ausführung der betroffenen Leistung auf diesen Widerspruch schriftlich hinzuweisen und eine Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen. 2 a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von je-dem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe auf-gefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber (§ 45 Abs. 3 SektVO) lauten: Referenzen. c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Es ist aus-schließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). d) Soweit Referenzen im Rahmen von Bewerbergemeinschaften von unterschiedlichen Mitgliedern erbracht werden, ist dies im Vordruck 03a in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen. Es ist insbesondere anzugeben, durch welches Mitglied die wertungsrelevanten Anforderungen der Unterkriterien erfüllt werden. Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, in welchem Umfang die jeweilige Referenzbeschreibung den einzelnen Mitgliedern zuzuordnen ist und wie die Bewertung im Hin-blick auf die Unterkriterien zu erfolgen hat. e) Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der auf dem Vordruck 03a angegebenen und erläuterten Referenzen im Hinblick auf die folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung): - Technischer Schwierigkeitsgrad (50%) - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%) Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: (1.) Technischer Schwierigkeitsgrad: Bewertet wird, inwieweit die Referenz den technischen Anforderungen der ausgeschriebenen Generalübernehmerleistung entspricht. (2.) Organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Bewertet wird, inwieweit die Referenz den organisatorischen Anforderungen der ausgeschriebenen Generalübernehmerleistung entspricht. f) Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: 10,00 Die Referenz weist eine sehr hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf. 07,50 Die Referenz weist eine hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf. 05,00 Die Referenz weist eine durchschnittliche Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf. 02,50 Die Referenz weist eine geringe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf. 00,00 Die Referenz weist keine oder nur eine unerhebliche Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf. g) Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die zwei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser zwei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. h) Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, so-fern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 7. Sind auch die Ränge 8 usw. punktgleich mit Rang 5, werden (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los. 4. a) Nur diejenigen Unternehmen, die von der Auftraggeberin dazu aufgefordert werden (Bieter), können ein Angebot übermitteln, welches die Grundlage für die späteren Verhandlungen bildet. Die Angebotsfrist für das Erstangebot wird mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes festgesetzt. b) Die Auftraggeberin kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, oh-ne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). c) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. d) Soweit die Auftraggeberin den Auftrag nicht auf Grundlage der Erstangebote vergeben wird, verhandelt die Auftraggeberin mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. 5. a) Mit der Aufforderung zur Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote bestimmt die Auftraggeberin die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). b) Die Auftraggeberin geht davon aus, dass Angebote auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Bindefrist fortgelten, soweit sich nicht aus dem Angebot oder den Umständen ein anderer Wille ergibt. Nachträgliche Bindefristverlängerungen bleiben vorbehalten.
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