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Erweiterung Nahwärmenetz EEQ - Planungsleistungen

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadtwerke Görlitz AG

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Stadtwerke Görlitz AG

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erweiterung Nahwärmenetz EEQ - Planungsleistungen

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Görlitz

Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Stadtwerke Görlitz AG organisiert.
Der Durchführungsort dieses Projekts ist Görlitz laut Ausschreibungsunterlagen.
Das Verfahren ist dem CPV-Code 71300000 zugeordnet, Kategorie: Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Das Projekt "Erweiterung Nahwärmenetz EEQ - Planungsleistungen" wird gemäß den technischen Spezifikationen ausgeschrieben.

Ausschreibungsbeschreibung:

Stadtwerke Görlitz AG-Erweiterung Nahwärmenetz EEQ 1/1+ und 4 - Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung; LPH 4 - 9

1. Die Vergabeunterlagen enthalten ein Formular zur Angebotsabgabe und Eigenerklärung, welches die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Zulässig sind sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften. Zudem kann der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vorgenommen werden.Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Die geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu unterzeichnen. Ebenso sind die erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied separat einzureichen und gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Zum Einsatz vorgesehene Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. 3. Eignungsleihe: Stützt der Bieter oder die Bietergemeinschaft ihre technische, wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe auf einen Nachunternehmer, sind sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen auch für diesen Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Bei der Vorlage von Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe wird zudem erwartet, dass der betreffende Nachunternehmer die entsprechenden Leistungen im Projekt tatsächlich übernimmt. Darüber hinausmüssen sowohl der Eignungsgeber als auch der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft alle einschlägigen Ausschlussgründe erfüllen und dürfen keinen vergaberechtlichen Ausschlusskriterien unterliegen. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. Dass die im Vergabeverfahren benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bieter nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig. 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen /Unterlagen/Nachweise den Angeboten beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird anonymisiert veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 24.07.2026, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter /Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.

Eine Beauftragung kommt ausschließlich zustande, sofern ein positiver Fördermittelbescheid vorliegt bzw. eingeht. Sofern kein entsprechender Fördermittelbescheid erteilt wird, erfolgt keine Beauftragung. Hieraus können die Bieter keine Ansprüche ableiten. Im Übrigen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern die Fördermittelbewilligung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgt oder sich maßgebliche Rahmenbedingungen ändern.

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