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Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 3901 - Trockenbau Wände | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadtverwaltung Görlitz

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Veranstalter

Stadtverwaltung Görlitz

Ausschreibungstitel: Deutschland – Gipskartonarbeiten – Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 3901 - Trockenbau Wände | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Görlitz

Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Die Koordination der Vergabe erfolgt durch Stadtverwaltung Görlitz.
Im Fokus dieser Ausschreibung steht das Projekt "Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 3901 - Trockenbau Wände | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU", das für die Gemeinschaft von Bedeutung ist.
Der CPV-Code 45324000 kennzeichnet den Fachbereich: Gipskartonarbeiten.
Das Projekt wird in der Verwaltungseinheit Görlitz realisiert.

Ausschreibungsbeschreibung:

Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 3901 - Trockenbau Wände | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU

Information zu den geforderten Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen (gemäß Formblatt 124 / Eigenerklärung zur Eignung): Eignung zur Berufsausübung: Vom Bieter einzureichende Unterlagen/ Erklärungen zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A EU § 6a i. V. m. § 6b in Form eines Präqualifikationsnachweises oder in Form einer "Eigenerklärung zur Eignung", einer "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE) oder dem beigefügten Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"; Registereintragungen: Angaben des Bieters ob dieser in das Handelsregister; die Handwerksrolle; bei der Industrie- und Handelskammer, bzw. zu keiner Eintragung in die vorgenannten Register verpflichtet ist. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in dieengere Wahl kommt, folgende Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erklärung des Bieters, dass diesem die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, die zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal zu den Eigenerklärungen vorzulegen. Erklärung des Bieters, dass dieser in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben zu den Eigenerklärungen vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe des Bieters zu Umsätzen seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde bzw. ob ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, bzw. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, auf Verlangen ist dieser den Eigenerklärungen beizufügen. Angabe des Bieters, dass dieser keine schweren Verfehlungen begangen hat. Angabe des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU vorliegen; Angabe des Bieters, das dieser in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; Angabe des Bieters, dass Zahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlungunterfallen ordnungsgemäß erfüllt wurden. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen.Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern.

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