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Haus F - Erweiterung des Pathologischen Instituts Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3,8 Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH

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Veranstalter

Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Haus F - Erweiterung des Pathologischen Instituts Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3,8 Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Karlsruhe

Die Ausschreibung umfasst Leistungen, die in Karlsruhe ausgeführt werden.
Diese Vergabe erscheint unter dem CPV-Code 71300000, verbunden mit: Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Die Prozesskoordination erfolgt unter der Leitung von Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH.
Die Vergabestelle verfolgt mit dieser Ausschreibung die Umsetzung des Projekts "Haus F - Erweiterung des Pathologischen Instituts
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3,8 Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI".
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Städtische Klinikum Karlsruhe plant die Sanierung des Hauses F. Das Haus F ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1907 mit teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich. Im Rahmen der geplanten Umnutzung soll die alte Küche in ein Pathologie-Labor umgewandelt werden, welches auf einer Fläche von ca. 1.000 m² Platz finden soll. Diese Umnutzung erfordert eine umfassende energetische Ertüchtigung des Gebäudes, die den Austausch zahlreicher Fenster im Bereich der Pathologie umfasst. Zudem ist eine energetische Verbesserung der Außenwände durch Innen- und Außendämmung vorgesehen. Die Baukosten des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 6,9 Mio. € brutto geschätzt. Die Kosten der KG 410 (384.000 €) 420 (420.000 €), 430 (1.400.000 €) und 480 (450.000 €) werden auf insgesamt auf 2.654.000. € brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Abschluss Auswahlverfahren Vertragsschluss (geplant) Januar 2026 - Leistungsbeginn unmittelbar nach Vertragsschluss - Einreichung Bauantrag Mai 2026 - Baubeginn November 2026 - Baufertigstellung März 2028 - Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 8, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.

Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/ Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

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