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NR002: Projektsteuerungsleistungen

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH

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Veranstalter

Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – NR002: Projektsteuerungsleistungen

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Frankfurt am Main

Die Prozesskoordination erfolgt unter der Leitung von Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH.
Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "NR002: Projektsteuerungsleistungen", als vorrangiges Investitionsvorhaben.
Der Standort für die Investitionsmaßnahme ist Frankfurt am Main.
Die CPV-Nummer dieses Projekts lautet 71541000 und steht für: Projektmanagement im Bauwesen.
Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.

Ausschreibungsbeschreibung:

Stadtbahnsstrecke D II, Verl. U4 von Bockenheim nach Ginnheim NR002: Projektsteuerungsleistungen Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für die Realisierung der Verlängerung der U4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim als Lückenschluss im U-Bahn-Netz der Stadt Frankfurt am Main. Der Auftraggeber lehnt sich an die Leistungsbilder der AHO an. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind zunächst Leistungen der Projektvorbereitung (Projektstufe 1 AHO) und auf die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung bezogene Projektsteuerungsleistungen (Teile der Projektstufe 2 AHO). Optional werden weiteren Teilleistungen der Projektstufe 2 sowie der Projektstufen 3-5 in Anlehnung an die Leistungsbilder der AHO beauftragt. Der Auftrag umfasst auch besondere und zusätzliche Leistungen.

a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Teilnahmeanträge oder Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe. b) Die Beantwortung von Bewerber- bzw. Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbewerber bzw. Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft sind nicht zulässig. e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt. f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. g) Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 10.09.2026 eingehende Fragen aus dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu beantworten. h) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Rahmen des Teilnahmeantrags (Vordruck "Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)" (Dok. 1420)) angeben und bereits mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Dokument 1425)) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bewerber hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. j) Die Bieter haben mit Angebotsabgabe zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. k) Die Bewerber haben das Nichtvorliegen von - Vergabesperren gern. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens - Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung zu erklären. l) Bieter haben mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen. m) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen n) Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die vorgesehene Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, erfolgt eine Auswahl der bestgeeigneten Bewerber. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der im Teilnahmewettbewerb erreichten Punktzahlen gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Erläuterung der Wertung der Eignungskriterien (Dokument 1120). Erreichen mehrere Bewerber als bestgeeignete Bewerber die gleiche Gesamtpunktzahl und würde deren Berücksichtigung zu einer Überschreitung der Höchstzahl führen, werden alle punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. n) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de

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