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Objektplanung Erweiterung Färberei, Peter-Hansen-Platz 1 in Wuppertal

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Wuppertal

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Veranstalter

Stadt Wuppertal

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden – Objektplanung Erweiterung Färberei, Peter-Hansen-Platz 1 in Wuppertal

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Wuppertal

Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 71221000 – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden gemäß EU-Normen.
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Wuppertal (laut Plattformangaben).
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Ziel des Vertrages ist die Durchführung des Projekts "Objektplanung Erweiterung Färberei, Peter-Hansen-Platz 1 in Wuppertal".
Dieser Vergabevertrag wurde von Stadt Wuppertal veröffentlicht.

Ausschreibungsbeschreibung:

Objektplanung Erweiterung Färberei, Peter-Hansen-Platz 1 in Wuppertal

Mit dem Angebot einzureichen: • die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions­VO“ • das vollständig ausgefüllte Dokument "Honorarformblatt", • Ideenskizze, die vom Umfang her nicht mehr als 5 DIN A4¬-Seiten, Schriftgröße Arial 12 oder größer gem. Vorgaben im Dokument "Bewertungsmatrix Angebote" • die vollständig ausgefüllten Dokument "Angebotsschreiben" und "Bietererklärung" inkl. der darin geforderten Angaben u.a. Angaben zum eingesetzten Personal, Referenzen, Umsatz, Versicherungen sowie Eigenerklärungen (u.a. Kartellerklärung, Neutralitätserklärung, Angabe einer möglichen Präqualifizierung, Eigenerklärungen nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, keine Vergabesperre bei öffentlichen Auftraggebern besteht, zu Insolvenzverfahren oder vergleichbarem, inkl. Verfahrenseröffnung oder Bestätigung eines Insolvenzplans und Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet sowie Angabe ob Insolvenzverfahren anhängig sind, zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Angaben zum eingesetzten Personal etc.) sowie Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ und Erklärung, welche Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden sollen). • das unausgefüllte Angebotsdokument (erforderlich aus technischen Gründen Ansonsten ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Das Dokument wird nicht Vertragsbestandteil und fließt nicht in die Angebotswertung ein). Sind die Dokumente „Angebotsschreiben“ und „Honorarformblatt“ sowie die „Ideenskizze“ dem Angebot nicht beigefügt, werden diese nicht nachgefordert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern ­ in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen ­ anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr­ und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweise zu den Referenzen: Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen Referenzen in Gänze von der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern. Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten LPH, der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet. Ausländische Bieter, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder der DIN 276 entsprechen, dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend werden ausländische Bieter gebeten, in Ihren Angebotsunterlagen darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen. Die aufgeführten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft beziehen. In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen der Projekt- und Bauleitung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung herangezogen. Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind dem Dokument "Bewertungsmatrix Angebote" zu entnehmen. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt Eignungskriterien benannten Unterlagen zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die geforderten Eignungsnachweise beifügen. Entsprechen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht den geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung erst auf Anforderung hin einzureichen sind, gilt das Gleiche, wenn der Bieter auf die Anforderung hin den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in das PQV erbringen möchte. Es steht dem Bieter frei, auf die Anforderung hin Einzelnachweise einzureichen.

#Besonders auch geeignet für:selbst#

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