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Stadt Spaichingen - Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatz-neubau Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Spaichingen

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Veranstalter

Stadt Spaichingen

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Stadt Spaichingen - Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatz-neubau Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-14

Ausführungsort der Arbeiten:

Spaichingen

Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Die Durchführung der Ausschreibung ist für den Standort Spaichingen vorgesehen.
Das Projekt "Stadt Spaichingen - Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatz-neubau Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005" wird gemäß den technischen Spezifikationen ausgeschrieben.
Die zuständige Stelle für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist Stadt Spaichingen.
Diese Ausschreibung ist im CPV-Verzeichnis mit dem Code 71000000 gelistet: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Stadt Spaichingen beabsichtigt den Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung - Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQ12# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Ab-gabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfah-ren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leis-tungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vor-liegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beur-teilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren be-teiligt werden soll. Jede der beiden Mindestreferenzen wird dabei anhand folgender Kriterien bewertet: a) Kriterium Aktualität (Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme der Brücke) Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2025 3 Punkte Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2023 2 Punkte Abnahme/Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 1 Punkt b) Kriterium Vergleichbarkeit der Referenzen Planungsleistungen zum Bau einer Straßenbrücke über eine Ei-senbahntrasse 5 Punkte Planungsleistungen zum Bau einer sonstigen Brücke über eine Eisenbahntrasse 3 Punkte Planungsleistungen zum Bau einer Straßenbrücke ohne Über-querung einer Eisenbahntrasse 1 Punkt Planungsleistungen zum Bau einer sonstigen Brücke 0 Punkte Es können daher in Summe 16 Punkte erzielt werden. Bei Punktgleichstand entschei-det das Los.

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