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Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 1, 2, 3, 4, 5 und 7A an einen oder mehrere interne Betreiber gem. § 108 GWB

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Ravensburg

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Veranstalter

Stadt Ravensburg

Ausschreibungstitel: Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 1, 2, 3, 4, 5 und 7A an einen oder mehrere interne Betreiber gem. § 108 GWB

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Ravensburg

Ziel des Vertrages ist die Durchführung des Projekts "Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 1, 2, 3, 4, 5 und 7A an einen oder mehrere interne Betreiber gem. § 108 GWB".
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Ravensburg ist das relevante Gebiet für die Projektumsetzung.
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Stadt Ravensburg.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 60112000 – Öffentlicher Verkehr (Straße) klassifiziert.

Ausschreibungsbeschreibung:

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen auf den o.g. Linien. Die Direktvergabe wurde mit EU-Vorabbekanntmachung v. 01.04.2025 (Az. TED: 209010-2025) ordnungsgemäß angekündigt.

Entgegen der unter Ziffer 2.1 (Verfahrensart) getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein "Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. Entgegen der unter Ziffer 6.1.2 (Informationen über die Gewinner) getätigten Angabe handelt es sich vorliegend nicht um eine betraute Bietergemeinschaft, sondern um separate Betrauungs-Rechtsverhältnisse. Soweit der Eindruck einer Bietergemeinschaft entsteht, ist dies dem geschuldet, dass eine andere Darstellung technisch nicht möglich war. Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des BM der Justiz und für Verbraucherschutz und des BA für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb Zuständige Stelle für den Nachprüfungsantrag: Vergabekammer Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Karlsruhe (Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe, Tel: +49 721 926-8730, Fax: +49 721 926-3985).

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