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Sanierung Tiefgarage Am Stadtmuseum - Vergabe von Generalplanungsleistungen nach HOAI und BaustellV

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Oldenburg (Oldb)

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Stadt Oldenburg (Oldb)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau – Sanierung Tiefgarage Am Stadtmuseum - Vergabe von Generalplanungsleistungen nach HOAI und BaustellV

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-24

Ausführungsort der Arbeiten:

Oldenburg

Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist Stadt Oldenburg (Oldb) verantwortlich.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 71322000 – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau klassifiziert.
Diese Ausschreibung betrifft eine Maßnahme im Gebiet Oldenburg.
Mit dieser Ausschreibung sollen Leistungen für "Sanierung Tiefgarage Am Stadtmuseum - Vergabe von Generalplanungsleistungen nach HOAI und BaustellV" vergeben werden.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.

Ausschreibungsbeschreibung:

Mit dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Sanierung der Tiefgarage am Stadtmuseum in Oldenburg vergeben. Es sind Planungsleistungen der Fachrichtung Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Planung Technische Ausrüstung nach der HOAI zu vergeben. Näheres zur Projektbeschreibung ist der Anlage 2 Porjektbeschreibung zu entnehmen.

Allgemeine Hinweise/Bewerbungsbedingungen Personenbezogene Bezeichnungen Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form gleichermaßen für alle Geschlechter. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Verfahrensbezogene Bezeichnungen Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber" sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerbergemeinschaften in Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) gemeint. Die von der Auftraggeberin nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe von Erstangeboten aufgeforderten Bewerber sind in Stufe 2 fortan „Bieter“, was sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften umfasst. „Auftragnehmer“ ist der Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhalten hat. Aufwandsentschädigung Für die Teilnahme an dem Verfahren sowie die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Hinweise zum Datenschutz Die Stadt Oldenburg (Oldb) verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO die im Bewerbungsbogen angegebenen Daten sowie die Daten in den Unterlagen, mit denen die im Bewerbungsbogen enthaltenen Informationen belegt werden, ausschließlich zum Zwecke dieses Vergabeverfahrens entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe dieser Daten an beauftragte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens ein. Sofern der ausgefüllte Bewerbungsbogen und/oder die Unterlagen personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthalten, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen der Verfahrensteilnahme zulässig ist. Kommunikation im Vergabeverfahren Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Hierzu zählen insbesondere Bewerber- / Bieterfragen, z.B. zum Verfahren sowie zum Inhalt der Ausschreibung. Ebenso gilt dies für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Damit sichergestellt ist, dass Antworten auf Bewerber- / Bieterfragen rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist eingehen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig. Jedoch wird es empfohlen, sich kostenfrei zu registrieren und zum Verfahren freizuschalten. Nur dadurch erhalten Sie Hinweise auf sämtliche Verfahrensinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Verfahrensinformationen wie oben genannte Nachforderung von Unterlagen oder ggf. Aufforderung zur Angebotsabgabe. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags muss zwingend eine Registrierung und Freischaltung erfolgen. Verfahrenssprache Die Sprache des Vergabeverfahrens ist deutsch. Alle Unterlagen, Bescheinigungen usw. sind in deutscher Sprache einzureichen. Unterlagen usw., die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, sind neben dem Text in der Originalsprache auch als beglaubigte Kopie in deutscher Übersetzung zu überreichen. Mehrfachbewerbungen Mehrfachbewerbungen sind nur durch Nachunternehmer zulässig. Bei Einzelbietern oder einzelnen Bietern verschiedener Bewerbergemeinschaften sind Mehrfachbewerbungen unzulässig. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Nebenangebote Nebenangebote sind bei diesem Verfahren nicht zugelassen. Hinweise Abgabe Teilnahmeantrag Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.

Allgemeine Hinweise/Bewerbungsbedingungen Personenbezogene Bezeichnungen Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form gleichermaßen für alle Geschlechter. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Verfahrensbezogene Bezeichnungen Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber" sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerbergemeinschaften in Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) gemeint. Die von der Auftraggeberin nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe von Erstangeboten aufgeforderten Bewerber sind in Stufe 2 fortan „Bieter“, was sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften umfasst. „Auftragnehmer“ ist der Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhalten hat. Aufwandsentschädigung Für die Teilnahme an dem Verfahren sowie die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Hinweise zum Datenschutz Die Stadt Oldenburg (Oldb) verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO die im Bewerbungsbogen angegebenen Daten sowie die Daten in den Unterlagen, mit denen die im Bewerbungsbogen enthaltenen Informationen belegt werden, ausschließlich zum Zwecke dieses Vergabeverfahrens entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe dieser Daten an beauftragte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens ein. Sofern der ausgefüllte Bewerbungsbogen und/oder die Unterlagen personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthalten, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen der Verfahrensteilnahme zulässig ist. Kommunikation im Vergabeverfahren Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Hierzu zählen insbesondere Bewerber- / Bieterfragen, z.B. zum Verfahren sowie zum Inhalt der Ausschreibung. Ebenso gilt dies für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Damit sichergestellt ist, dass Antworten auf Bewerber- / Bieterfragen rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist eingehen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig. Jedoch wird es empfohlen, sich kostenfrei zu registrieren und zum Verfahren freizuschalten. Nur dadurch erhalten Sie Hinweise auf sämtliche Verfahrensinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Verfahrensinformationen wie oben genannte Nachforderung von Unterlagen oder ggf. Aufforderung zur Angebotsabgabe. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags muss zwingend eine Registrierung und Freischaltung erfolgen. Verfahrenssprache Die Sprache des Vergabeverfahrens ist deutsch. Alle Unterlagen, Bescheinigungen usw. sind in deutscher Sprache einzureichen. Unterlagen usw., die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, sind neben dem Text in der Originalsprache auch als beglaubigte Kopie in deutscher Übersetzung zu überreichen. Mehrfachbewerbungen Mehrfachbewerbungen sind nur durch Nachunternehmer zulässig. Bei Einzelbietern oder einzelnen Bietern verschiedener Bewerbergemeinschaften sind Mehrfachbewerbungen unzulässig. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Nebenangebote Nebenangebote sind bei diesem Verfahren nicht zugelassen. Hinweise Abgabe Teilnahmeantrag Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.

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