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Stadt Göttingen - Deutsches Theater Göttingen - Fassadenplanung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Göttingen

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Veranstalter

Stadt Göttingen

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Stadt Göttingen - Deutsches Theater Göttingen - Fassadenplanung

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-20

Ausführungsort der Arbeiten:

Göttingen

Dem Projekt wurde der CPV-Code 71000000 zugewiesen, der folgendes beschreibt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Die eingeleitete Ausschreibung zielt auf die Umsetzung des Projekts "Stadt Göttingen - Deutsches Theater Göttingen - Fassadenplanung" ab.
Die im Vertrag vorgesehenen Aktivitäten finden in Göttingen statt.
Die Initiative zur Ausschreibung stammt von Stadt Göttingen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Stadt Göttingen plant die umfassende Sanierung des Deutschen Theater (Theaterplatz 11, 37073 Göttingen) für einen dauerhaften und zukunftsfähiger Betrieb des Gebäudes, als wichtiger Baustein der städtischen und regionalen Kulturlandschaft zum Erhalt eines Einzeldenkmals als wichtiges baukulturelles Erbe unter Beachtung energetische Erfordernisse. Im ersten Paket des ersten Sanierungsabschnittes erfolgt die Sicherung der Bestandsaußenhülle und beinhaltet damit die Sanierung der Fassade inkl. Fenster und Dach. Das Deutsche Theater Göttingen besteht aus dem denkmalgeschützten Altbau von Gerhard Schnitger (1890 bis 1927), dem denkmalgeschützten Glasfoyer von Brandi (1984) und zwei weitere Anbauten von Brandi (1984), die jedoch nicht unter Denkmalschutz stehen. Zudem gehört das angrenzende Werkstattgebäude zum Gebäudebestand, welches ebenfalls nicht unter Denkmalschutz steht und in einem späteren Sanierungsabschnitt für einen Neubau zurück gebaut werden soll. Das Gebäude befindet sich im Kernbereich der Innenstadt im Stadtbezirk Zentrum/Nordstadt, östlich des Stadtwalls. Es wurde am 30. September 1890 als sog. Theater am Wall eröffnet. Das Deutsche Theater kann als Versammlungsstätte je nach Spielstätte folgende Besucherzahlen empfangen: DT-1 (Großes Haus): Historischer Saal im Neo-Renaissance-Stil mit Parkett und drei Rängen für insgesamt 496 Zuschauer. DT-2: Multifunktionale "Black Box" im modernen Anbau für bis zu 100 Zuschauer. DT-X (Keller): Off-Bühne mit gastronomischem Betrieb für kleinere Stücke und Comedy. Nach der Umbenennung zum Deutschen Theater, wird es als reines Sprechtheater genutzt. Das Programm reicht von klassischen Dramen über zeitgenössische Stücke und Uraufführungen bis zu Gesprächsformaten, Lesungen und Gastspielen. Ergänzt wird es durch Angebote der Theaterpädagogik. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe der Planungsleistungen erwartet sich die Stadt Göttingen ein planerisch und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für die Sanierung der Außenfassade inkl. Fenster und der Dachsanierung im Bestand gewährleistet. Die Teilnehmer werden angehalten, den Leistungszeitraum so zu planen und zu optimieren, dass eine Fertigstellung der Sanierung bis Ende 2028 erreicht werden kann. Für das Projekt wurden Fördermittel beim BKM beantragt. Die Förderzusage beläuft sich seitens des BKM auf bis zu 4,5 Mio. Euro. Zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme wurden durch die Stadt Göttingen bereits mehrere Gutachterleistungen für erforderliche Voruntersuchungen ausgeschrieben bzw. beauftragt. Die Bearbeitung dieser Leistungen erfolgt parallel zum Vergabeverfahren für die Generalplanungsleistungen und wird bis zu dessen Abschluss fortgeführt. Es wird von Gesamtbaukosten (KG 300+400) von rd. brutto 6,8 Mio. EUR ausgegangen.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMQRV# Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen. 3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der bei-gefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftrag-geber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.

Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Erklärungen abzugeben: Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Zuschlagserteilung auch vom Nachunternehmer vorzulegen. Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

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