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Teilsanierung und Umbau Botschaftskanzlei Quito (ECU)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement

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Veranstalter

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Teilsanierung und Umbau Botschaftskanzlei Quito (ECU)

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Dresden

Die vorgesehene Projektlaufzeit liegt bei 65 Monate.
Diese öffentliche Ausschreibung betrifft das Projekt "Teilsanierung und Umbau Botschaftskanzlei Quito (ECU)".
Die Initiative zur Ausschreibung stammt von Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement.
Das Projekt wird in der Verwaltungseinheit Dresden realisiert.
Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Generalplanung (insbesondere Objektplanung - Gebäude/ Innenräume), Fachplanung (Technische Ausrüstung) und weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen (Tragwerksplanung, Brandschutz, Wärmeschutz, Bau- und Raumakustik)

1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) BITTE BERÜCKSICHTIGEN SIE DIE INFORMATIONEN IM FORMBLATT- DATEI "A00_INFO TEILNAHMEWETTBEWERB" DER VERGABEUNTERLAGEN. Weitere Unterlagen wie bspw. Vertrag inkl. Anlagen oder die Projektbeschreibung werden erst im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Stufe 2 des Vergabeverfahrens) zur Verfügung gestellt. 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind vollständig auszufüllen und ausgedruckt als Teil des Teilnahmeantrages einzureichen. Teilnahmeanträge können ausschließlich SCHRIFTLICH (in Papierform) an die als Beschaffer benannte Kontaktstelle eingereicht werden. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Es ist der vom Auftraggeber erstellte KENNZETTEL zu benutzen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. elektronische Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung); 5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben; 6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 8.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen. 9.) Neben Einzelunternehmen sind auch Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 10.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag jeweils ein separater Bewerberbogen (901-AI EU VS) ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG reicht seinen Bewerberbogen mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag ein und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, die Erfüllung der Anforderungen zur Berufshaftpflichtversicherung, die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen) sowie die Erklärung "Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer" (Formblatt 125-AI EU). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.; 11.) Vorgehen zur Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen, mit denen die Erfüllung der Mindestanforderungen nachgewiesen wurde. Diese Teilnahmeanträge werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet. 12.) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2009/81/EG vsvgv -

1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de). 2.)Hinweis zum Vertrag: Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter seine Zustimmung zum Vertrag und dessen Anlagen. Mit Auftragserteilung gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag muss nicht unterschrieben und nicht mit dem Angebot eingereicht werden, vgl. §126 (3) BGB. 3.) Die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt schriftlich in Papierform; bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung mit Kennzettel im Formblatt A00_Info Teilnahmewettbewerb. 4.) Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, als Bedingung für die Einreichung eines Angebotes, werden den Bewerbern, welche in der 2. Stufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden zur Verfügung gestellt.

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