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Neubau MIN LIFE HUB in der Science City Hamburg Bahrenfeld - Objektplanung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Sprinkenhof GmbH

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Veranstalter

Sprinkenhof GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden – Neubau MIN LIFE HUB in der Science City Hamburg Bahrenfeld - Objektplanung

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-06-09

Ausführungsort der Arbeiten:

Hamburg

Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Das Projekt ist technisch durch den CPV-Code 71221000 identifiziert: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden.
Mit dieser Ausschreibung sollen Leistungen für "Neubau MIN LIFE HUB in der Science City Hamburg Bahrenfeld - Objektplanung" vergeben werden.
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Sprinkenhof GmbH organisiert.
Diese Ausschreibung betrifft eine Maßnahme im Gebiet Hamburg.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Science City Hamburg Bahrenfeld ist eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte in Hamburg. Auf einer Fläche von rd. 125 Hektar wird bis etwa 2040 ein zukunftsorientierter Wissenschafts- und Innovationsstandort entstehen, der urbanes Leben und Wissenschaft eng miteinander verknüpft. Ein zentraler Entwicklungsbereich sind die Quartiere am Volkspark. Der gemischt genutzte Stadtteil wird mit rund 4.500 neuen Wohnungen, modernen Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Flächen für Gewerbe, Sport und Freizeit sowie grünen Freiräumen künftig lebendige Nachbarschaften bilden. Innerhalb der Quartiere am Volkspark befindet sich das Campusviertel, das als Schnittstelle zwischen dem wissenschaftlichen Umfeld und dem Wohnquartier fungiert. Neben dem Hörsaalzentrum, einem Standort des Fraunhofer Instituts, sowie forschungsnahen Einrichtungen wie dem Data-Center und Studierendenwohnen wird hier als größtes Einzelvorhaben das MIN Life Hub entstehen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der SCHB sowie in verschiedenen Broschüren zu finden (https://www.sciencecity.hamburg). Die Science City Hamburg Bahrenfeld ist ein zukunftsweisendes Stadtentwicklungsprojekt, das auf dem Gelände der ehemaligen Trabrennbahn sowie in direkter Nachbarschaft zum Forschungscampus Bahrenfeld entsteht. Ziel ist es, den Wissenschaftsstandort Hamburg nachhaltig zu stärken und einen lebendigen Stadtraum zu schaffen, der Forschung, Wirtschaft, Wohnen und Freizeit eng miteinander verknüpft. Die Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH verantwortet als städtische Entwicklungsgesellschaft die planerische Umsetzung der Quartiere am Volkspark sowie die Abstimmung zwischen den vielfältigen Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft um die einzelnen Projekte zu einem integrierten und zukunftsfähigen Quartier zusammenzuführen. In den Quartieren am Volkspark entsteht so ein integriertes Wissenschaftsquartier, in dem der Neubau des MIN Life Hub (MLH) einen zentralen Baustein darstellt. Seine Lage am Übergang zum denkmalgeschützten Altonaer Volkspark stellt dabei besondere planerische Anforderungen, da sowohl die Integration in den hochwertigen Landschaftsraum als auch die funktionale Einbindung in das urbane Umfeld gewährleistet werden müssen. Weitere Details können der Anlage TNW 6 zu den Verfahrensunterlagen entnommen werden. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 2 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI Stufe 2: Leistungsphase 3-4 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI Hinweis: Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleich-stellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorle-gen. Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf weitere Stufenbeauftragungen besteht nicht.

#Besonders auch geeignet für:other-sme#Geeignet für KMU und Großunternehmen Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Die Bewerbenden, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten eine entsprechende Information zum Teilnahmeantrag. Diese Mitteilung erfolgt gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Aufgrund dessen ist eine gesonderte Information in der Angebotsphase für die Bewerbenden des Teilnahmeverfahrens nicht mehr erforderlich und wird daher nicht erfolgen. Hamburgisches Transparenzgesetz: Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Angaben zur Versicherung Die AG schließt für sämtliche an der Planung und Ausführung des Bauvorhabens beteiligten Unternehmen (Mitversicherte) eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung unter Einbezug des eigenen Interesses ab. Es gilt der Wortlaut des Versicherungsvertrages. Muster-Versicherungsbedingungen werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dem AN obliegt die Prüfung, ob der Versicherungsschutz seine Risiken hinreichend abdeckt. Alle Kosten, die dem AN durch dessen Mitwirkung bei etwaigen Schadenabwicklungen entstehen, sind mit dem Honorar abgegolten. Selbstbehalte, für von dem AN zu verantwortende Schadensfälle, sind von dem AN zu tragen. Bestenauswahl: Die Auswahl der besten 6 Bewerbenden erfolgt durch die Auftraggeberin mit entsprechender Beratung durch ein Fachgremium bestehend aus der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Universität Hamburg, der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, dem Bezirksamt Altona und der Sprinkenhof GmbH. Teilnahme bereits tätig gewordener Marktteilnehmer*innen Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Unternehmen Carpus und Partner AG mit einer Vorstudie für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich dieser Marktteilnehmende an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden.

#Besonders auch geeignet für:other-sme#Geeignet für KMU und Großunternehmen Hinweis: Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (voraussichtliche Stufenverteilung: Stufe 3: LPH 5, Stufe 4: LPH 6-8) steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen.

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