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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH

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Veranstalter

SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-18

Ausführungsort der Arbeiten:

Wiesbaden

Die Durchführung des Verfahrens obliegt der Vergabestelle SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH.
Diese Ausschreibung betrifft eine Maßnahme im Gebiet Wiesbaden.
CPV 71000000 – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen beschreibt den Art der Leistung oder Lieferung.
Die Projektdurchführung ist für 19 Monate geplant.
Im Fokus dieser Ausschreibung steht das Projekt "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld", das für die Gemeinschaft von Bedeutung ist.

Ausschreibungsbeschreibung:

Schalltechnische Beratungsleistung und Untersuchung innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden

Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Während der Durchführung der Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass jederzeit mindestens eine deutschsprachige Fachkraft auf der Baustelle anwesend ist. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB gemäß § 58 VgV unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien in folgender Gewichtung ermittelt: 1. Preis 40 % 2. Arbeitsweise im Projektteam 15 % 3. Konzept - Fachliches Verständnis und methodische Herangehensweise 45 % Bewertung der Einzelkriterien: Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe: Zuschlagskriterium Preis Das Preisblatt wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten, nach Nachlass und einem Stundenkontingent von 100 Stunden zum durchschnittlichen Stundensatz bewertet. (Das dient lediglich der gewichteten Bewertung der Stundensätze, es soll nicht per se ein solches Stundenkontingent beauftragt werden.) Der Bieter mit dem insgesamt geringsten angebotenen Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller genannten Leistungen, erhält 100 Punkte. Die ermittelten Angebotssummen der übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zu den Kosten des günstigsten Bieters bewertet. Die ermittelte Punktzahl wird gerundet und in die Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 3 übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl × Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl. Zuschlagskriterium Arbeitsweise im Projektteam (max. 2 Seiten) Die Ausführungen zu der Arbeitsweise im Projektteam sind vom Bieter zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium können nicht nachgefordert werden! Das Nichteinreichen der Ausarbeitung zu diesem Wertungskriterium begründet gemäß § 57 Abs. 2 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3. einen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren! Im Rahmen der vom Bieter zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Ausführungen zu der Arbeitsweise im Projektteam soll der Bieter, unter Einbeziehung der nachfolgenden Erläuterung, ausführlich (insgesamt auf max. 2 DIN-A-4 Seiten) und anschaulich schriftlich die folgenden Aspekte darstellen: Beschreiben Sie Ihren Umgang sowie Vorkehrungen in Bezug auf Arbeitsspitzen, Personalfluktuation sowie Urlaubs- und Krankheitsausfälle, um eine durchgängige Bearbeitung der schalltechnischen Untersuchung und begleitenden Beratungsleistung für die Rahmenplanung des Stadtquartiers Ostfeld Wiesbaden während der gesamten Beauftragungszeit sicherzustellen. 5 Punkte - sehr gut: Die Antwort ist vollständig, sehr gut auf die konkrete Aufgabenstellung zugeschnitten, methodisch schlüssig, fachlich überzeugend und realistisch umsetzbar. Arbeitsweise, Rollen- und Aufgabenverteilung sowie organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung sind nachvollziehbar und belastbar dargestellt. Die Antwort lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen. 4 Punkte - gut: Die Antwort ist überzeugend, auftragsbezogen und weitgehend schlüssig. Die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung werden nachvollziehbar dargestellt. Es bestehen keine wesentlichen Schwächen. 3 Punkte - befriedigend: Die Antwort erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen, bleibt jedoch teilweise allgemein, nicht durchgehend nachvollziehbar oder nur eingeschränkt belastbar. Einzelne Aspekte der Aufgabenstellung werden nur oberflächlich behandelt. Kleinere Schwächen oder Unschärfen beeinträchtigen die Eignung der Vorgehensweise nicht wesentlich. 2 Punkte - ausreichend: Die Antwort deckt die Mindestanforderungen nur teilweise tragfähig ab. Es bestehen deutliche Lücken, eine geringe Konkretisierung oder erkennbare Umsetzungsrisiken. 1 Punkt - mangelhaft: Die Antwort geht nur ansatzweise auf die Aufgabenstellung ein, ist kaum auftragsbezogen oder weist erhebliche fachliche, methodische oder organisatorische Defizite auf. 0 Punkte - ungenügend / nicht bewertbar: Die Frage wird nicht beantwortet oder die Darstellung ist für die Bewertung der Aufgabenstellung praktisch nicht verwertbar. Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, eine gute (4 Punkte) Ausarbeitung der Arbeitsweise im Projektteam einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben. Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 20 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 3 (Punktzahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl. Zuschlagskriterium Konzept - Fachliches Verständnis und methodische Herangehensweise (max. 6 Seiten) Die Ausführungen zu der Arbeitsweise im Projektteam sind vom Bieter zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium können nicht nachgefordert werden! Das Nichteinreichen der Ausarbeitung zu diesem Wertungskriterium begründet gemäß § 57 Abs. 2 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3. einen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren! Im Rahmen der vom Bieter zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Ausführungen zu dem Konzept soll der Bieter, unter Einbeziehung der nachfolgenden Erläuterung, ausführlich (insgesamt auf max. 6 DIN-A-4 Seiten) und anschaulich schriftlich die folgenden Aspekte darstellen: Beschreiben Sie Ihre fachliche und methodische Herangehensweise am Beispiel eines oder mehrere bereits durchgeführten Referenzprojekte zur Erarbeitung einer schalltechnischen Untersuchung und begleitenden Beratungsleistung im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen für gemischt genutzte Stadtquartiere mit hohem Wohnanteil, insbesondere Rahmenplanungen oder Bauleitplanverfahren. Gehen Sie bei der Beschreibung Ihrer Herangehensweise auf folgende Aspekte ein: - Wie wurden die maßgeblichen Geräuschquellen identifiziert, eingeordnet und in ihrer Bedeutung für das jeweilige Plangebiet bewertet? - Wie wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beratung für die städtebauliche Planung praktisch verwertbar sind? - Wie wurden aus den Untersuchungsergebnissen planungsrelevante Hinweise, Empfehlungen oder Anforderungen für die weitere Planung abgeleitet? Jeder dieser Spiegelstriche stellt ein Unterkriterium dar. Alle Unterkriterien werden gleich gewichtet. Hierbei werden vom Bieter keine auf die hier ausgeschriebene Leistung bezogenen Entwürfe, Pläne und Zeichnungen oder Berechnungen erwartet oder gefordert. Die von uns zusammengestellten Unterlagen samt Anlagen sollen Ihnen als Grundlage dienen, die spätere Aufgabe in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen und als Hintergrund zu nutzen. Eigene, tiefergehende Planungen sowie die Erarbeitung weiterer Planungen / Unterlagen etc. ist dann die Aufgabe des nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragten Bieters. 5 Punkte - sehr gut: Die Antwort ist vollständig, sehr gut auf die konkrete Aufgabenstellung zugeschnitten, methodisch schlüssig, fachlich überzeugend und nachvollziehbar. Die Herangehensweise ist realistisch, umsetzbar und fachlich tragfähig. Die Zusammenhänge zwischen Geräuschquellen, schalltechnischer Bewertung, städtebaulicher Planung und planungsrelevanten Empfehlungen werden überzeugend dargestellt. Die Antwort lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen. 4 Punkte - gut: Die Antwort ist überzeugend, auftragsbezogen und weitgehend schlüssig. Die Methodik sowie die fachliche Herangehensweise werden nachvollziehbar dargestellt. Die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung werden behandelt. Es bestehen keine wesentlichen Schwächen. 3 Punkte - befriedigend: Die Antwort erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen, bleibt jedoch teilweise allgemein, nicht durchgehend nachvollziehbar oder nur eingeschränkt belastbar. Einzelne Aspekte der Aufgabenstellung werden nur oberflächlich behandelt. Kleinere Schwächen oder Unschärfen beeinträchtigen die Eignung der Vorgehensweise nicht wesentlich. 2 Punkte - ausreichend: Die Antwort deckt die Mindestanforderungen nur teilweise tragfähig ab. Es bestehen deutliche Lücken, eine geringe Konkretisierung oder erkennbare fachliche bzw. methodische Schwächen. Die Umsetzbarkeit oder Tragfähigkeit der Herangehensweise bleibt teilweise offen. 1 Punkt - mangelhaft: Die Antwort geht nur ansatzweise auf die Aufgabenstellung ein, ist kaum auftragsbezogen oder weist erhebliche fachliche, methodische oder konzeptionelle Defizite auf. 0 Punkte - ungenügend / nicht bewertbar: Die Aufgabenstellung wird nicht beantwortet oder die Darstellung ist für die Bewertung der Aufgabenstellung praktisch nicht verwertbar. Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, eine gute (4 Punkte) Ausarbeitung des Konzepts einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben. Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 20 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 3 (Punktzahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl. Für nähere Informationen siehe hierzu auch Formblatt "Erläuterung zu den Zuschlagskriterien".

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