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Sanierung eines Freizeitbades in Reinbek - Leistungen der Generalplanung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Reinbek

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Veranstalter

Reinbek

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Sanierung eines Freizeitbades in Reinbek - Leistungen der Generalplanung

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-20

Ausführungsort der Arbeiten:

Reinbek

Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Zentral in diesem Verfahren steht das Projekt "Sanierung eines Freizeitbades in Reinbek - Leistungen der Generalplanung", das auf identifizierte Bedürfnisse reagiert.
Die geschätzte Vertragsdauer beträgt ca. 36 Monate.
Der Durchführungsort dieses Projekts ist Reinbek laut Ausschreibungsunterlagen.
Reinbek ist die zuständige Behörde für diese Ausschreibung.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Stadt Reinbek beabsichtigt die umfassende Sanierung des bestehenden Freizeitbades Reinbek in der Hermann-Körner-Straße 47. Das Freizeitbad wurde in den Jahren 1978/1979 errichtet und stellt eine zentrale Sport-, Bildungs- und Freizeiteinrichtung für die Stadt Reinbek sowie die umliegende Region dar. Das Bad wird jährlich von rund 175.000 Besucherinnen und Besuchern genutzt und dient neben dem öffentlichen Badebetrieb insbesondere dem Schul- und Vereinsschwimmen sowie der Schwimmausbildung. In diesem Zusammenhang werden mit dieser Ausschreibung (stufenweise) Leistungen der Generalplanung für die Sanierung des Freizeitbades am Standort der Hermann-Körner-Straße 47 in Reinbek ausgeschrieben. Im weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVMX2U# Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben: B1 - Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit; B2 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB; alternativ: Eigenerklärung; B2A - Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen; Nachweis vom zuständigen Finanzamt; B2B - Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben; Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle UND der Berufsgenossenschaft; B3 - Nachweis bzw. Eigenerklärung der Vertretungsberechtigung (Anlage: z. B. Berufs-/Handelsregisterauszug); B4 - Eigenerklärung Angaben für kleine und mittlere Unternehmen; B5 - Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns gem. § 4 VGSH; B6 - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen; B7 - Eigenerklärung zur Sicherstellung einer Präsenz vor Ort beim Bauherrn C1) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) 1.VgV); Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate und müssen noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern. Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Weitere Hinweise zum Verfahren: 1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der über den genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den genannten Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; 2) Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d.§§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 4 VGSH. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zum Submissionstermin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden; 3) Im elektronischen Projektraum sind alle Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar. Weitere, erst für die Ausarbeitung eines konkreten Angebots erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt; 4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden; 5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat; 6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebots absehen; 7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweise im Teilnahmewettbewerb: Hinweise zu Bietergemeinschaften: Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll. Hinweis Zuschlagskriterien Angebotsphase: Beim Zuschlagskriterium 1. "Honorar" werden Punkte als Dezimalzahl, gerundet auf vier Nachkommastellen vergeben: Das günstigste Angebot wird mit 5 Punkten und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation ermittelt. Bei den Zuschlagskriterien 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 werden nur volle Punkte nach folgender Systematik vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in geringem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in sehr geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellung nicht erwarten lässt. Unter Berücksichtigung der Gewichtung können hier insgesamt 500 Punkte erreicht werden.

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