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Personelle Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte der ONTRAS-Gruppe

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von ONTRAS Gastransport GmbH

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Veranstalter

ONTRAS Gastransport GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Personelle Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte der ONTRAS-Gruppe

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Leipzig

Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Leipzig (laut Plattformangaben).
Das zur Ausschreibung stehende Projekt trägt den Titel: "Personelle Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte der ONTRAS-Gruppe".
Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 79710000: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten.
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch ONTRAS Gastransport GmbH.
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.

Ausschreibungsbeschreibung:

Personelle Sicherheitsdienstsleistungen für mehrere Standorte der ONTRAS-Gruppe

Nach Einleitung des Vergabeverfahrens haben sich die haushalts- und budgetrelevanten Rahmenbedingungen wesentlich geändert. Aufgrund interner Sparvorgaben ist eine Anpassung des Beschaffungsbedarfs erforderlich. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, den ausgeschriebenen Leistungsumfang zu reduzieren und die Vergabeunterlagen entsprechend zu überarbeiten. Der ursprünglich ausgeschriebene Leistungsumfang entspricht daher nicht mehr dem aktuellen Beschaffungsbedarf des Auftraggebers. Die Grundlagen des Vergabeverfahrens haben sich insoweit wesentlich geändert. Vor diesem Hintergrund ist eine Fortführung des bestehenden Vergabeverfahrens vergaberechtlich nicht mehr sachgerecht. Das Vergabeverfahren wird daher eingestellt. Der Auftraggeber beabsichtigt, den fortbestehenden Bedarf nach Anpassung des Leistungsumfangs und Überarbeitung der Vergabeunterlagen im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 erneut auszuschreiben.

1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/ Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/ Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren: 1. Stufe - formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen; 2. Stufe - Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien - siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100%. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.

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