Das Projekt "Qualifizierungssystem - Planungsleistungen für Leitungs- und Anlagenbauprojekte der ONTRAS Gastransport GmbH " wird gemäß den technischen Spezifikationen ausgeschrieben.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 71000000 – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen klassifiziert.
Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.
Die Maßnahme wird laut Ausschreibung in Leipzig umgesetzt.
Die Ausschreibung wird von der Behörde ONTRAS Gastransport GmbH geleitet.
Ausschreibungsbeschreibung:
Das vorliegende Verfahren dient der Einrichtung eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 SektVO zur Auswahl geeigneter Unternehmen für zukünftige Beschaffungen von Planungsleistungen für Leitungs- und Anlagenbauprojekte, deren Auftragswert jeweils den europäischen Schwellenwert übersteigt. Der Auftraggeber behält sich jedoch auch vor, Leistungen über das Qualifizierungssystem abzurufen, welche den Schwellenwert für EU-Ausschreibungen nicht erreichen.
Für die folgenden Leistungsbereiche kann eine Bewerbung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem erfolgen: Planungsleistungen für Leitungsbauprojekte / Planungsleistungen für Anlagenbauprojekte. Die Bewerbung kann für beide Leistungsbereiche oder nur einen der Leistungsbereiche erfolgen.
Planungsleistungen für Leitungsbauprojekte können sich auf den Neubau oder die Instandhaltung/Sanierung einer erdverlegten Gashochdruckleitung nach § 3 GasHDrLtgV und DVGW AB G 463 beziehen. Die Trassenlänge, Druckstufe und Nennweite können dabei je Projekt variieren.
Mit Anlagenbauprojekte sind Gasanlagen nach den Standards des DVGW AB G 265-1 oder -3 oder DVGW AB G 491 oder DVGW AB G 497 im Geltungsbereich der Gashochdruckleitungsverordnung gemeint, wie u. a. Biogaseinspeiseanlagen (BGEA), Gasdruckregelmessanlagen (GDRMA) oder auch Verdichterstationen.
Die Planungsleistungen selbst können sowohl Generalplanungsleistungen als auch die Planung einzelner Planungsphasen umfassen. Planungsphasen können u. a. Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- sowie Ausführungs- und Ausschreibungsplanung, Oberbauaufsicht/Bauoberleitung, Fachbauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Gewährleistungsphase sein. Ebenso können u. a. Leistungen zur Projektsteuerung und der Umweltplanung in Leitungs- und Anlagenbauprojekten als Teil der Generalplanerleistung abgefragt werden.
Ziel des Qualifizierungssystems ist es, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister zu präqualifizieren, um für konkrete Beschaffungsbedarfe kurzfristig und effizient Vergaben im Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb oder im nicht offenen Verfahren durchführen zu können.
Dem Auftraggeber obliegt es, für die beschriebenen Leistungen auf die präqualifizierten Unternehmen in dem Qualifizierungssystem zuzugreifen und entsprechende Vergabeverfahren zur Auftragsvergabe zu eröffnen. Es bleibt ihm jedoch unbenommen, einzelne Beschaffungsbedarfe auch ohne Zugriff auf das Qualifizierungssystem zu decken.
Die Bedingungen zur Angebotsabgabe (z. B. Angebotsbedingungen mit Zuschlagskriterien, Vertrag mit Leistungsbeschreibung) werden je Ausschreibung definiert und im Rahmen der Angebotsanfragen allen präqualifizierten Unternehmen gleichzeitig über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Der AG stellt einen Bewerbungsbogen zur Verfügung, der die in der Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien beschreibt und die erforderlichen Angaben und Nachweise abgefragt. Dieser ist auszufüllen und mit allen geforderten Erklärungen/Nachweisen über das AI Bietercockpit (Vergabeplattform eVergabe.de) elektronisch, in Textform unterzeichnet, einzureichen.
Hinweise zum Verfahren und Bewerbungsbogen, deren Nichteinhaltung zur Nichtaufnahme in das Qualifizierungssystem führen kann:
1) Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig.
2) Für eine Teilnahme an den ersten Ausschreibungen ist es zwingend erforderlich, die Abgabefrist (21.09.2026, 12:00 Uhr) einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zu-gangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers.
3) Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Bewerbungsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Bewerbungsunterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen.
4) Der Bewerbungsbogen einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Bewerbungsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend.
5) Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern.
6) Zwingende Angabe, für welchen Leistungsbereich eine Aufnahme in das Qualifizierungssystem erfolgen soll. Die Bewerbung kann für Leitungs- und Anlagenbauprojekte oder nur einen der Leistungsbereiche erfolgen.
7) Zwingende Angabe zur Art der Bewerbung (Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft): Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf die im Bewerbungsbogen benannten Teile zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung) beizufügen. Unternehmen, die als Einzelbewerber in dem Qualifizierungssystem qualifiziert sind, können in den Ausschreibungen Bietergemeinschaften bilden. In dem Fall ist dies beim Auftraggeber mit Angebotsabgabe anzuzeigen und die vorgenannte Bewerbergemeinschaftserklärung ist ausgefüllt und unterzeichnet von dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einzureichen.
8) Mehrfachbeteiligungen: Ein Unternehmen kann sich in mehreren Bewerbergemeinschaften und gleichzeitig als Einzelbewerber in dem Qualifizierungssystem qualifizieren. Spätestens jedoch in den einzelnen Ausschreibungen hat sich das Unternehmen zu entscheiden, in welcher Konstellation jeweils eine Angebotsabgabe stattfinden soll. Denn je Ausschreibung gilt: Mehrfachbeteiligungen, bei denen Unternehmen an mehreren Angeboten beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrbeteiligungen: gleichzeitig Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft.
9) Zwingend Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Falls ja, ist für jedes betreffende Unternehmen zwingend ein separater, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen mit den im Bewerbungsbogen benannten Teilen erforderlichen Informationen vorzulegen. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (siehe Formblatt), bei denen eine Eignungsleihe vorliegt, sind zwingend unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Wechsel des Unternehmens mit Eignungsleihe im Rahmen einer Ausschreibung ist nur möglich, wenn es sich um einen gleichwertigen Wechsel bezogen auf das betreffende Mindestkriterium handelt und für das neu benannte Unternehmen neben dem gleichwertigen Eignungsnachweis auch die vorgenannte Verpflichtungserklärung sowie der Bewerbungsbogen vorgelegt wird. Ein geplanter Wechsel ist dem Auftraggeber spätestens mit Angebotsabgabe anzuzeigen und ist vom Auftraggeber freizugeben. Der Hinweis zu Mehrfachbeteiligungen ist zu beachten.
10) Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter bestätigt verbindlich mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mittels Eigenerklärung, unter Verwendung des dem Bewerbungsbogen beiliegenden Formblatts, dass dieser/diese nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört/gehören. Mit dem Bewerbungsbogen ist zwingend das Formblatt "Eigenerklärung Russlandbezug" vollständig ausgefüllt und vom Bewerber bzw. vom bevollmächtigten Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet einzureichen.
11) Im Bewerbungsbogen sind folgende Abschlusserklärungen mittels Eigenerklärung zu bestätigen:
a) Vorliegen vertiefter Kenntnisse und sicherer Anwendung des Regelwerks (EnWG, GasHDrLtgV, DVGW-Regelwerk, DIN VDE, BetrSichV und Berufsgenossenschaften);
b) Vorliegen aller erforderlichen Kenntnisse und technischen Fähigkeiten zur Ausführung von Planungsleistungen gem. den Vergabeunterlagen;
c) Nichtvorliegen einer Insolvenz des Unternehmens, eines Insolvenzgrundes i.S. §§ 17, 19 InsO oder eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen über dessen Vermögen;
d) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB;
e) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB;
f) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG und/oder rechtskräftig festgestellten Vergabeverstößen gem. § 24 LkSG;
g) Bestätigung, dass sich der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dessen/deren Nachunternehmer an die Vorgaben gemäß Geschäftspartner-Verhaltenskodex der ONTRAS Gastransport GmbH halten (Dokument siehe Download-Bereich ONTRAS-Website);
h) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (AEntG bzw. MiLoG);
i) Nichtvorliegen von gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Unternehmen, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim AG die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
j) Bewerber ist sich bewusst, dass eine falsche Angabe i. d. R. den Ausschluss aus dem Bewerber-/Bieterkreis zur Folge hat.
k) Unverzügliche schriftliche Information des AG bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung der Bewerbung oder nach Abgabe eines Angebots;
l) Anerkennung von Deutsch als Projektsprache (Dokumenten- und Vertragssprache); Bestätigung deutscher Sprachkenntnisse in Wort und Schrift für alle direkten Ansprechpartner;
m) Anerkennung der Teilnahme- und Angebotsbedingungen sowie der Vergabeunterlagen;
n) Bestätigung der Richtigkeit aller Angaben und Erklärungen im Bewerbungsbogen.
1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben.
2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben.
3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben.
5. Alle Bewerbungsunterlagen und die Verfahrensbedingungen werden im Verfahren zum Qualifizierungssystem zur Verfügung gestellt. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (AI Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des AI Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (AI Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Bewerbung/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).
8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen.
10. Zusätzlicher Hinweis zu Rechtsform für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Bewerber-/Bietergemeinschaft muss bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann vorgegebenes Formblatt verwendet werden, das Bewerbungsbogen als Anhang beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
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