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Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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Veranstalter

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Ausschreibungstitel: Deutschland – Computerrevision und -prüfung – Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Potsdam

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ist als offizielle Vergabestelle für diese Ausschreibung tätig.
Das Verfahren ist dem CPV-Code 72800000 zugeordnet, Kategorie: Computerrevision und -prüfung.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Als Einsatzgebiet dieser Ausschreibung ist Potsdam definiert.
Die eingeleitete Ausschreibung zielt auf die Umsetzung des Projekts "Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV" ab.

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Vorhaben umfasst die Planung und Durchführung von internen Audits und Sicherheitsrevisionen im Bereich der Informationssicherheit zur Aufrechterhaltung des auf Basis vom BSI IT-Grundschutz nach ISO 27001 zertifizierten Informationsverbunds der EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin. Die ISO 27001 Zertifizierung ist ein Nachweis für das unionsrechtliche Zulassungskriterium der "Sicherheit der Informationssysteme" der EU-Zahlstelle (Artikel 1 i.V.m An-hang I Ziffer 3. Buchstabe B der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2022/127) und setzt nach BSI IT-Grundschutz die regelmäßige Durchführung von internen Audits und Sicherheitsrevisionen voraus. Eigene Personalressourcen und Kompetenzen zur Durchführung interner Audits stehen nicht zur Verfügung, weshalb sich gemäß Kapitel 8.3, BSI-Standard 200-1 dazu entschlossen wurde, die Durchführung der Prüfungen an externe Experten zu vergeben. Das zuvor bereits vergebene Vorhaben mit gleichem Projektinhalt läuft im Jahr 2026 aus, weshalb ein mehrjähriges Anschlussvorhaben vergeben wird, um eine kontinuierliche und langfristige interne Auditierung bis 2030 sicherzustellen. Gegenstand des Vorhabens sollen flexibel abrufbare Prüfungsleistungen für den Informationsverbund der EU-Zahlstelle sein, welcher aus den Organisationseinheiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg (MLEUV) und dem direkt nachgeordneten Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) besteht, sowie den weiteren am Zahlstellenverfahren beteiligten Stellen (Landkreise, Landesforstbetrieb, Investitionsbank und technische Dienstleister), welche als Outsourcing-Partner bzw. die dorthin ausgelagerten Bestandteile, die wesentlichen Prüfgegenstände der Prüfungen darstellen sollen. Ausgehend von einer gemeinsam erstellten Prüfplanung sind voraussichtlich vier Prüfungen pro Jahr geplant. Das Vorhaben soll an nachweislich erfahrene Experten im Bereich der Informationssicherheitsrevision oder ISMS-Auditierung nach BSI IT-Grundschutz vergeben werden.

#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HJ20#

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 5 (fünf) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.

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