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Pflege und Weiterentwicklung der berufswahlapp

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Ausschreibungstitel: Deutschland, Luxemburg – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Pflege und Weiterentwicklung der berufswahlapp

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Düsseldorf

Der geografische Ausführungsort des Auftrags ist Düsseldorf.
Als ausschreibende Stelle trägt Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) die volle Verantwortung.
Im Fokus dieser Ausschreibung steht das Projekt "Pflege und Weiterentwicklung der berufswahlapp", das für die Gemeinschaft von Bedeutung ist.
Die Projektdurchführung ist für 48 Monate geplant.
CPV 72000000 – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung beschreibt den Art der Leistung oder Lieferung.

Ausschreibungsbeschreibung:

Pflege und Weiterentwicklung der berufswahlapp

A) Abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 VgV: Die vorgenannten öffentlichen Auftraggeber sind gemäß § 21 Abs. 1 VgV als abrufberechtigte Auftraggeber der Rahmenvereinbarung benannt. Die Abrufberechtigung vermittelt diesen Auftraggebern das Recht, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge abzurufen, begründet jedoch keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme. Folgende öffentliche Auftraggeber sind als optional abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber benannt. Sie behalten sich einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung vor; eine verbindliche Abrufverpflichtung besteht zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht: - Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus - Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend - Service de Coordination de la Maison de l'orientation Die Benennung dieser Auftraggeber im Sinne des § 21 Abs. 1 VgV erfolgt zur Wahrung der vergaberechtlichen Transparenzanforderungen. Ein Beitritt und eine daraus resultierende Abrufberechtigung werden erst mit gesonderter schriftlicher Erklärung des jeweiligen Auftraggebers gegenüber dem zentralen Beschaffer wirksam. B) Information zur Rahmenvereinbarung: Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 4.000.000 € ohne USt. Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst. C) Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei, maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium 1: Anzahl der Referenzen max. 200 Punkte; gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen gemäß 5.3.1 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe 5.1.9. Auswahlkriterium 2: Qualität der vergleichbaren Referenzen max. 800 Punkte; gewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß 5.3.2 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Der Auftraggeber wertet dabei max. fünf Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt der Auftraggeber die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Mindestanforderung: Siehe 5.1.9. Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "MustererklärungMindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

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