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MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Medizinische Hochschule Hannover

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Veranstalter

Medizinische Hochschule Hannover

Ausschreibungstitel: Deutschland – Endoskopen – MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Hannover

Laut CPV-Klassifikation gehört das Projekt zur Kategorie 33168100 – Endoskopen.
Die zuständige Stelle für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist Medizinische Hochschule Hannover.
Die gesamte Projektdauer ist auf 96 Monate festgelegt.
Die Vergabestelle gibt Hannover als Ausführungsort an.
Diese Ausschreibung bezieht sich direkt auf das Projekt "MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)", laut Bekanntmachung.

Ausschreibungsbeschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvertragskonstellation für die endoskopische Gastroenterologie der MHH für einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren sowie der Möglichkeit zur Verlängerung, da die technologische Nutzung und damit auch die Servicenotwendigkeit häufig länger erfolgt als nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorgesehen.

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYT1YTJLUC# Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Ablauf, Eignungsbedingungen, fachliche Anforderungen und Bewertungskonzept zur Vergabe in dem mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokument: "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2026-733-9000.pdf" Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: 1. Hauptkriterium 1: Fachliche Prüfung und Bewertung der Teststellung (Gewichtung 60%) a) Teilkriterium 1.1: Erfüllungsgrad Anforderungskatalog: (40% innerhalb des Hauptkriteriums) - Bewertung der schriftlichen Abfragen zur Leistungsbeschreibung. b) Teilkriterium 1.2: Bewertung durch den Endanwender im Rahmen der Teststellung: (60% innerhalb des Hauptkriteriums) - Praktische Bewertung des Geräts im Praxiseinsatz anhand eines standardisierten Bogens. 2. Hauptkriterium 2: Investitionskosten, Wartungs-/Instandhaltungskosten/Preise (Gewichtung 40%) a) Teilkriterium 2.1: Investitionskosten (90/10-Sofortbedarf/Rahmenvertragspreise) (60% innerhalb des Hauptkriteriums) - Preise für den Sofortbedarf (90 % Relevanz) und Rahmenvertragspreise für den Folgebedarf (10 % Relevanz). b) Teilkriterium 2.2: Wartung/Instandhaltung (40% innerhalb des Hauptkriteriums) Durchführung einer Teststellung und Endanwenderbewertung (s.U.) Eigenverantwortliche Organisation: Der Bieter verpflichtet sich, vor Abgabe seines Angebots und nach Aufforderung durch die Vergabestelle, eigenverantwortlich und unverzüglich eine kostenfreie Teststellung der angebotenen Geräte/Systeme mit dem benannten Ansprechpartner der Klinik zu vereinbaren, zu koordinieren und durchzuführen. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners werden dem Bieter rechtzeitig mitgeteilt. Umfang der Teststellung: Die Teststellung umfasst die Lieferung, den betriebsbereiten Aufbau vor Ort, die Einweisung des Personals gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den anschließenden Rückbau und Rücktransport. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten (inkl. Transport, Versicherung und Verbrauchsmaterialien für den Testzeitraum) gehen zu Lasten des Bieters. Kompatibilität im RDG-E: Für den Zeitraum der Teststellung hat der Bieter - sofern für die Aufbereitung im klinikinternen RDG-E erforderlich - die passenden Geräteadapter sowie die notwendigen Aufbereitungsparameter/Freigaben kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Wiederaufbereitung während der Testphase zu gewährleisten. Die zum Einsatz kommenden RDG-E sind mit der Klinik abzusprechen. Endanwenderbewertung: Die Geräte werden während der Teststellung vom klinischen Endanwenderpersonal (Pflege und ärztlicher Dienst) im Alltagseinsatz anhand standardisierter Bewertungsbögen evaluiert. Bewertet werden unter anderem Ergonomie, Handling, Bildqualität und die Praxistauglichkeit der Komponenten. Relevanz für die Zuschlagserteilung: Die Ergebnisse dieser Endanwenderbewertung fließen als gewichtetes Kriterium direkt in die qualitative Gesamtbewertung des Vergabeverfahrens ein. Eine Verweigerung der Teststellung führt zum Ausschluss des Angebots.

Durchführung einer Teststellung und Endanwenderbewertung Der Bieter verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Vergabestelle eigenverantwortlich und unverzüglich eine kostenfreie Teststellung der angebotenen Geräte/Systeme mit dem benannten Ansprechpartner der Klinik zu vereinbaren, zu koordinieren und durchzuführen. Umfang der Teststellung: Die Teststellung umfasst die Lieferung, den betriebsbereiten Aufbau vor Ort, die Einweisung des Personals gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den anschließenden Rückbau und Rücktransport. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten (inkl. Transport, Versicherung und Verbrauchsmaterialien für den Testzeitraum) gehen zu Lasten des Bieters. Kompatibilität im RDG-E: Für den Zeitraum der Teststellung hat der Bieter - sofern für die Aufbereitung im klinikinternen RDG-E erforderlich - die passenden Geräteadapter sowie die notwendigen Aufbereitungsparameter/Freigaben kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Wiederaufbereitung während der Testphase zu gewährleisten. Die zum Einsatz kommenden RDG-E sind mit der Klinik abzusprechen. Die Geräte werden während der Teststellung vom klinischen Endanwenderpersonal (Pflege und ärztlicher Dienst) im Alltagseinsatz anhand standardisierter Bewertungsbögen evaluiert. Bewertet werden unter anderem Ergonomie, Handling, Bildqualität und die Praxistauglichkeit der Komponenten. Die Ergebnisse dieser Endanwenderbewertung fließen als gewichtetes Kriterium direkt in die qualitative Gesamtbewertung des Vergabeverfahrens ein. Eine Verweigerung der Teststellung führt zum Angebotsausschluss. Bitte berücksichtigen Sie bei Angebotsabgabe, dass die in der Leistungsbeschreibung eventuell geforderten Konzepte, Zertifikate oder erweiterte Unterlagen unbedingt mit dem Angebot eingereicht werden müssen. Bitte berücksichtigen sie zudem, dass sämtliche Leistungen zur Bereitstellung der Betriebsbereitschaft der Leistungsinhalte mit den Angebotspreisen der Ausschreibung abgegolten sein müssen. Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, beinhalten grundsätzlich alle Maßnahmen zur Lieferung, Terminabsprache, Inbetriebnahme, Einweisung gemäß gesetzlichen Vorgaben vor Ort und falls erforderlich, aller gesetzlichen Abnahmeprüfungen durch Aufsichtsbehörden, etc. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter aufgrund seiner fachlichen Expertise und Marktkenntnis in der Lage ist, das zur vollständigen und funktionsfähigen Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Zubehör sowie ergänzende Komponenten eigenständig zu identifizieren und im Angebot zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Sämtliche zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Leistungen sind durch den Bieter vollständig anzubieten und in die Kalkulation einzubeziehen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch für solche zur Funktionsfähigkeit erforderlichen, jedoch nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Sinne eines betriebsbereiten und zweckentsprechend nutzbaren Zustandes. Die Bewertung erfolgt unabhängig von der gewählten Variantenstruktur auf Basis der über die gesamte Vertragslaufzeit betrachteten Gesamtwirtschaftlichkeit (Investitionskosten, Servicekosten, Folgebeschaffungen) sowie der qualitativen Bewertung. Sämtliche Abfragen des Leistungsverzeichnisses müssen mit den tatsächlichen, physikalischen Leistungswerten beantwortet werden. Um die Bewertung fair und transparent zu gestalten, sind zu den einzelnen Punkten Leistungsanforderungen definiert worden, die zwingend erfüllt werden müssen und bei Nichterfüllung der Kriterien zu einem Ausschluss führen (Mindestanforderungen). Zudem werden Leistungskriterien abgefragt, bei denen die Erfüllung des Kriteriums hinsichtlich der Leistungseigenschaften verschieden sein kann. Diese Kriterien werden im Einzelnen abgefragt und gehen auch in die Bewertung ein. Dazu möchten wir auf die sich im Anhang zum Leistungsverzeichnis befindende Bewertungsmatrix verweisen. Darüber hinaus werden die einzelnen Vergabeschritte separat über die Anlage "Info Ablauf-Bewertungskonzept" erläutert. Die dem Bieter ggf. entstehenden Planungskosten im Rahmen der Beteiligung an dem Vergabeverfahren werden von Seiten des Ausschreibenden nicht erstattet.

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