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Austausch der Fahrstromtransformatoren in GUW 104, 106, 111 - 30027918

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

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Veranstalter

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren – Austausch der Fahrstromtransformatoren in GUW 104, 106, 111 - 30027918

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-17

Ausführungsort der Arbeiten:

Mainz

Der Standort für die Investitionsmaßnahme ist Mainz.
Gemäß der Ausschreibungsunterlagen ist Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH der Veranstalter.
Der offizielle Projektname in der Ausschreibung lautet: "Austausch der Fahrstromtransformatoren in GUW 104, 106, 111 - 30027918".
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Laut CPV-Klassifikation gehört das Projekt zur Kategorie 45317200 – Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren.

Ausschreibungsbeschreibung:

Austausch der Fahrstromtransformatoren an den Gleichrichterunterwerken 104 - Finthen, 106 - Hechtsheim und 111 - Rodelberg für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

1. Verfahrensablauf: Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Angebote jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Die Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist der Anlage A1, hier Pkt. 2.6 zu entnehmen. Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A2 zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. 2. Bietergemeinschaft: Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Einreichung des Angebots kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S.1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.4 A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde des Wirtschaftsteilnehmers ist die Anlage A4, hier A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/ hilfezurevergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die Ihnen über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 123 + § 124 GWB (Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9). Der Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied, bei Eignungsleihe auch das eignungsleihende Unternehmen für den relevanten Leistungsanteil) verfügt über Personal mit gültiger Qualifikation für Arbeiten unter Spannung (AuS) als Elektrofachkraft mit Befähigungsnachweis nach anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV‑Regelwerk) oder gleichwertig. Die Qualifikation muss spätestens zum Leistungsbeginn wirksam sein. Nachweisform: Mit Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung A4.12 "Arbeiten unter Spannung (AuS)" (Anlage A4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Belege (z.B. aktuelle Schulungs-/Befähigungsnachweise, Zertifikate, interne Befähigungsanordnung nebst Schulungskonzept) nachzufordern. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt. Konkretisierung: • Erforderlich für alle Personen, die im Rahmen der Auftragsausführung AuS‑Tätigkeiten erbringen. • Anzugeben: Anzahl der vorgesehenen Elektrofachkräfte AuS, Gültigkeitszeitraum der Befähigungsnachweise, angewandter Standard/Schulungsträger. • Bei Eignungsleihe: beizufügen ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens für das entsprechend qualifizierte Personal. Hinweis: Fehlt die Eigenerklärung A4.12, kann ein Ausschluss erfolgen; inhaltlich unzureichende Erklärungen gelten nicht als fehlend. Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, Abschnitt A4.4). Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zu erbringen, dass er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. Ansässige Bieter aus einem anderen Herkunftsland als Deutschland, fügen einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz LTTG soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge unter gleichzeitiger Entlastung der sozialen Sicherungssysteme entgegenwirken. Daher ist vom Bieter mit dem Angebot folgende Erklärung einzureichen: • Verpflichtungserklärung nach § 3 LTTG zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Anlage A4, hier A4.10). Eine Vorlage erfolgt durch Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und durch Unterauftragnehmer und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit. Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an solche Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung aufweisen. Daher ist vom Bieter/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die folgende Erklärung einzureichen: • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionsverordnung (Anlage A4, hier A4.11) Erfüllt ein Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer die Anforderungen nicht, kann sein Angebot im Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt werden.

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