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Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet Leipzig

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH

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Veranstalter

Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Umzugsdienste – Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet Leipzig

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-24

Ausführungsort der Arbeiten:

Leipzig

Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Die in der Ausschreibung beschriebene Maßnahme findet in Leipzig statt.
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH.
Das zur Ausschreibung stehende Projekt trägt den Titel: "Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet Leipzig".
Diese Ausschreibung ist im CPV-Verzeichnis mit dem Code 98392000 gelistet: Umzugsdienste.

Ausschreibungsbeschreibung:

Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet Leipzig

1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Bieterinformation) werden elektonisch über evergabe.de bereitgestellt. Auch die Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber/Bieter heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Die Bewerber/Bieter haben sich über alle eingestellten Hinweise/Antworten/Änderungen eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de. 2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren: Bieterfragen sind spätestens bis zum 11.09.2026 einzureichen. 3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. 4. Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Die elektronische Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zugelassen. Angebotsschreiben und Eigenerklärungen sind in Textform zu zeichnen. 5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. 7. Abweichende Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt ausnahmslos, auch in Fällen, in denen der Auftrag-nehmer im Rahmen der Auftragserteilung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 8. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 9. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. 10. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234). 11. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. 12. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, ohne sich auf deren technische, wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zum Nachweis der Eignung zu berufen, sind für diese Nachunternehmer mit dem Angebot lediglich die geforderten Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie zur Einhaltung der Vorgaben des Artikels 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorzulegen. 13. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Dritten gemäß § 47 VgV beruft, ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Ressourcen für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung (Formular 236) auf gesondertes Verlangen vorzulegen. 14. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. 15. Die vorstehenden Regelungen zu Bietergemeinschaften, Nachunternehmern sowie zur Eignungsleihe gelten für sämtliche geforderten Eignungskriterien. Bei Nachunternehmern, deren Leistungsfähigkeit nicht zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind ausschließlich die ausdrücklich hierfür geforderten Erklärungen vorzulegen. 16. Soweit für die Ausführung einzelner Leistungsbestandteile gesetzliche Erlaubnisse, Zulassungen oder Zertifizierungen erforderlich sind, behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Nachweise der vorgesehenen Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen anzufordern.

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