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Modernisierung eines 400-MHz-NMR-Spektrometersystems unter Weiterverwendung des Bestandsmagneten

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB)

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Veranstalter

Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Spektrometer – Modernisierung eines 400-MHz-NMR-Spektrometersystems unter Weiterverwendung des Bestandsmagneten

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  • EU-Finanzierung
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  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

Halle (Saale)

Der offizielle Projektname in der Ausschreibung lautet: "Modernisierung eines 400-MHz-NMR-Spektrometersystems unter Weiterverwendung des Bestandsmagneten".
Das Projekt ist in Halle (Saale) lokalisiert, ein strategisch wichtiger Ort.
Diese Ausschreibung fällt unter den CPV-Code 38433000, definiert als: Spektrometer.
Als ausschreibende Stelle trägt Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) die volle Verantwortung.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Modernisierung eines bestehenden 400-MHz-NMR-Spektrometersystems am Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) unter Weiterverwendung des vorhandenen Magneten. Im Rahmen von Los 1 wird die veraltete Systemkonsole durch eine moderne NMR-Konsole einschließlich geeigneter Probenköpfe, eines automatisierten Probenwechslers sowie der erforderlichen Steuer- und Auswertesoftware ersetzt und in die bestehende Infrastruktur integriert. Ziel ist die Steigerung der Sensitivität und Effizienz insbesondere für Anwendungen in der Metabolomik und Synthesechemie. Los 2 umfasst die Beschaffung einer Softwarelösung zur Verwaltung einer NMR-Spektrenbibliothek als Erweiterung der bestehenden Softwareumgebung. Die Beschaffung umfasst jeweils auch die Installation, Inbetriebnahme, Integration sowie Schulungs- und Serviceleistungen.

#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHADYDC2XMTD# Für dieses Verfahren gelten die folgenden Bestimmungen: - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 - Vergabeverordnung (VgV) - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Mündliche Auskünfte werden während der Angebotsfrist nicht erteilt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP). Mit der Abgabe eines elektronischen Angebots erkennt der Bieter die in den Vergabeunterlagen des Auftraggebers enthaltenen Regelungen und Vertragsbedingungen als allein verbindlich an. Ergänzungen des Bieters, wie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die den Vorgaben des Auftraggebers widersprechen, sind unwirksam. Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gespeichert und verarbeitet. Mit der Abgabe Ihres Angebots erklären Sie sich hiermit einverstanden. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebots nach der VgV.

Für dieses Vergabeverfahren gelten insbesondere die folgenden Vorschriften: - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 - Vergabeverordnung (VgV) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP). Mündliche Auskünfte werden während der Angebotsfrist nicht erteilt. Mit der Abgabe eines Angebots erkennt der Bieter die Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen des Auftraggebers als verbindlich an. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Es ist sicherzustellen, dass alle angebotenen Komponenten mit dem vorhandenen NMR-Magneten kompatibel sind. Sämtliche hierfür erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen sind Bestandteil der Leistung. Zur Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten wird den Bietern die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung angeboten. Die Teilnahme wird ausdrücklich empfohlen. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG eingeholt. Entsprechende Nachweise ausländischer Bieter können durch gleichwertige Erklärungen ersetzt werden. Die im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Mit Angebotsabgabe erklären sich die Bieter hiermit einverstanden.

Für dieses Vergabeverfahren gelten insbesondere die folgenden Vorschriften: - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 - Vergabeverordnung (VgV) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP). Mündliche Auskünfte werden während der Angebotsfrist nicht erteilt. Mit der Abgabe eines Angebots erkennt der Bieter die Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen des Auftraggebers als verbindlich an. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Es ist sicherzustellen, dass alle angebotenen Komponenten mit dem vorhandenen NMR-Magneten kompatibel sind. Sämtliche hierfür erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen sind Bestandteil der Leistung. Zur Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten wird den Bietern die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung angeboten. Die Teilnahme wird ausdrücklich empfohlen. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG eingeholt. Entsprechende Nachweise ausländischer Bieter können durch gleichwertige Erklärungen ersetzt werden. Die im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Mit Angebotsabgabe erklären sich die Bieter hiermit einverstanden.

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