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Planung Ableitung des gehobenen Wassers der Horizontalfilterbrunnen in Senftenberg und Brieske in das Restloch Sedlitz

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

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Veranstalter

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau – Planung Ableitung des gehobenen Wassers der Horizontalfilterbrunnen in Senftenberg und Brieske in das Restloch Sedlitz

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Senftenberg

Die in der Ausschreibung beschriebene Maßnahme findet in Senftenberg statt.
Die Prozesskoordination erfolgt unter der Leitung von Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH.
Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.
Diese öffentliche Ausschreibung betrifft das Projekt "Planung Ableitung des gehobenen Wassers der Horizontalfilterbrunnen in Senftenberg und Brieske in das Restloch Sedlitz".
Im CPV-System ist dieses Projekt unter 71322000 eingetragen – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau.

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Ziel der Maßnahme ist es, Beeinträchtigungen durch Vernässungen und sonstigen Bauwerksschäden zu begegnen und die geotechnische Sicherheit im Bereich der Kippenbebauung zu gewährleisten. Die hierfür erforderliche Planung beinhaltet die Vernetzung der bereits vorhandenen Horizontalfilterbrunnen im Bereich Senftenberg sowie die Ableitung des gehobenen Wassers in einen Tiefenbereich des Restloch Sedlitz. Aus den Maßnahmenzielen ergeben sich folgende bauliche Maßnahmen, deren Planung Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist: Abbindung der HBr 8 und HBr 9 von der Ableitung zu der GWRA Pößnitz und Anbindung der beiden HBr an ein gemeinsames Ableitungssystem der HBr 3, HBr 4, HBr 6, HBr 7 Abbindung des Ableiters zur GWRA Rainitza (vor der Querung der B169/B96) und Verlängerung der Rohrleitung bis zum Ufer vom RL Sedlitz, im Weiteren Verlängerung der Rohrleitung, an geeigneter Stelle, in das Tiefenwasser vom RL Sedlitz Optional: - Rückbau/Verwahrung der Rohrleitung zur GWRA Rainitza ab der Querung der B169/B96 - Rückbau/Verwahrung der Rohrleitung zur GWRA Pößnitz ab der Anbindung HBr8

Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Es erfolgt keine losweise Vergabe.

Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben: * Formblatt 633 - Angebotsschreiben * Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) * Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) * Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung * Honorarermittlungsblätter * Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EUVO 2022-576_Sanktionen * Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) * Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: * Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen * Grundlagen der Preisermittlung (auf Verlangen des AG) * bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer * Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Krankenkassen (Zahl der gemeldeten Beschäft.) Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. Angebotserstellung: Das Angebot ist für die in der Aufgabenstellung beschriebenen Leistungen auf Basis eines Berechnungshonorares (gemäß Honorartabellen) oder als Zeithonorars unter Angabe der Stundensätze und unter Berücksichtigung des vorgegebenen Zeitaufwandes je Mitarbeiter (Projektleiter, wiss.-techn. Mitarbeiter (Ingenieur) und sonstige Mitarbeiter (Techniker) mit Ausweisung der Nebenkosten für jeden Stundensatz zu erstellen. Der voreingeschätzte Zeitaufwand dient der Angebotserstellung und -auswertung zu vergaberechtlichen Zwecken.

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