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Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeitenden (2 Lose)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle -

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Veranstalter

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle -

Ausschreibungstitel: Deutschland – Betriebliche Gesundheitsfürsorge – Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeitenden (2 Lose)

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Heidelberg

Diese Ausschreibung betrifft eine Maßnahme im Gebiet Heidelberg.
Die geplante Ausführungsdauer beträgt 48 Monate.
Zentral in diesem Verfahren steht das Projekt "Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeitenden (2 Lose)", das auf identifizierte Bedürfnisse reagiert.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle - ist als offizielle Vergabestelle für diese Ausschreibung tätig.
Die technische Referenz der Ausschreibung ist 85147000 – Kategorie: Betriebliche Gesundheitsfürsorge.

Ausschreibungsbeschreibung:

Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeitenden (2 Lose)

Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 3.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt werden sowie die dort genannten Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. 4.) im Angebotspreis abschließend alle aufgeführten Funktionalitäten und alle in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen (einschließlich etwaiger zusätzlich zur Auftragserfüllung notwendiger Nebenleistungen) abgedeckt und vertragliche Regelungen sowie alle Angaben und Informationen der Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt wurden. 5.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten und die geforderte/n einschlägige/n Erklärung/en abgegeben werden. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabesystem einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax ist demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabesystems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über [email protected] (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 18.06.2026 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabestelle stellt ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis (Preisteil +Infofragebögen) und der Fragebogen zur Eignungsprüfung müssen innerhalb des E-Vergabesystems ausgefüllt werden. Angeforderte und ergänzende Unterlagen sind bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochzuladen und dem Angebot somit beizufügen. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei unbedingt zu beachten. Die einzureichenden Unterlagen sind der "Checkliste für Bietende" zu entnehmen. Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen. Beachten Sie auch die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen. HINWEIS ZUR LOSWEISEN ANGEBOTSABGABE: Es kann auf ein oder alle Lose ein Angebot abgegeben werden.

Die Höchstmengen der über den Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.

Die Höchstmengen der über den Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.

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