Dem Projekt wurde der CPV-Code 71221000 zugewiesen, der folgendes beschreibt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden.
Die Umsetzungsdauer wird im offiziellen Bekanntmachungstext nicht erwähnt.
Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist Landratsamt Landkreis Leipzig verantwortlich.
Das Projekt "Los Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Anlage 10.1 HOAI des Erweiterungsbaus" wird gemäß den technischen Spezifikationen ausgeschrieben.
Der geografische Ausführungsort des Auftrags ist Borna.
Ausschreibungsbeschreibung:
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI
und Anlage 10.1 HOAI des Erweiterungsbaus
Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 07.09.2025, 24.00 Uhr.
Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen".
Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt.
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Ab einer Auftragshöhe von 50.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an.
Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge: Bedienungshinweise
(Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen
technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://
www.evergabe.de.
Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen
zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe
wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der
eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der
Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351
41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail:
[email protected]) zur Verfügung. Weiterhin finden
Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung
gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und
elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass
die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer
Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder
technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der
erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit
für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf
der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen
des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der
Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des
Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung
bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen
werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung)
im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per
EMail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem
unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über
Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der
Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem
Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der
Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor
Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres
Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen
Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen
zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet
werden.
Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter
sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden
die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der
Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren
Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird
auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt
dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen
(beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!).
Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer 1.4 verpflichtet, über dieses
Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu
kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten
Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal
arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter
Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu
tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse
(möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist.
Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AIVergabeplattform
sind ausschließlich dem Machtbereich des
Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle
gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und
Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt.
Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen
des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit)
unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie
ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils
aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der
Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom
Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter
Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der
Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis
der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu
einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und
Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu
ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 07.09.2025, 24.00 Uhr.
Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen".
Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt.
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Ab einer Auftragshöhe von 50.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an.
Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge: Bedienungshinweise
(Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen
technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://
www.evergabe.de.
Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen
zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe
wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der
eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der
Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351
41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail:
[email protected]) zur Verfügung. Weiterhin finden
Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung
gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und
elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass
die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer
Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder
technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der
erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit
für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf
der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen
des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der
Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des
Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung
bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen
werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung)
im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per
EMail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem
unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über
Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der
Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem
Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der
Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor
Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres
Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen
Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen
zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet
werden.
Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter
sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden
die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der
Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren
Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird
auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt
dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen
(beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!).
Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer 1.4 verpflichtet, über dieses
Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu
kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten
Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal
arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter
Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu
tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse
(möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist.
Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AIVergabeplattform
sind ausschließlich dem Machtbereich des
Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle
gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und
Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt.
Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen
des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit)
unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie
ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils
aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der
Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom
Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter
Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der
Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis
der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu
einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und
Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu
ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
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