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Neubau Sozialgebäude in der Straßenmeisterei Langburkersdorf- Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 7-9

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

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Veranstalter

Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Neubau Sozialgebäude in der Straßenmeisterei Langburkersdorf- Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 7-9

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  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-28

Ausführungsort der Arbeiten:

Pirna

Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Im Fokus dieser Ausschreibung steht das Projekt "Neubau Sozialgebäude in der Straßenmeisterei Langburkersdorf- Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 7-9", das für die Gemeinschaft von Bedeutung ist.
Der betroffene Einsatzbereich für diese Arbeiten ist Pirna.
Die Vergabestelle hat das Verfahren unter CPV-Code 71300000 eingestuft: Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Die Prozesskoordination erfolgt unter der Leitung von Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Ausschreibungsbeschreibung:

Neubau Sozialgebäude in der Straßenmeisterei Langburkersdorf- Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 7-9

1) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.evergabe.de) zum Download bereitgestellt. 2) Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, welches um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen und elektronisch über www.evergabe.de einzureichen ist. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der in dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht frist- und formgerecht elektronischeingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ebenso sind zur Angebotsabgabe die geforderten Unterlagen vollständig als word-, excel- oder pdf- Dateien in lesbarer Form bis zum Ende der Angebotsfrist elektronisch über die Angebotsfunktion der Plattform evergabe einzureichen. Die Teilnahme der Bieter bei der Öffnung ist ausgeschlossen. Mitglieder von Bewerber- / Bietergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben (Ausnahme: Referenzprojekte). Bei Bewerbergemeinschaften muss ersichtlich sein, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaften die Leistungen der Referenz erbracht hat. 3) Die Einreichung der Angebote per Post, per Telefax, per E-Mail und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge (Ausschlusskriterium). 5) Jegliche Kommunikation (Änderung von Vergabeunterlagen, Informationsschreiben, etc.) wird über die Plattform www.evergabe.de geführt. Sobald dort neue Informationen zu einem Vergabeverfahren veröffentlicht werden, erhalten Sie als registrierter Teilnehmer von www.evergabe.de eine E-Mail-Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen wurden, kann diese Benachrichtigung nicht erfolgen und der Wirtschaftsteilnehmer muss sich selbstständig bei www.evergabe.de über Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen innerhalb der Abgabefrist informieren. Achtung! Bieteranfragen müssen elektronisch über www.evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über www.evergabe.de. 6) Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. 7) Die Bieter erklären förmlich mit Abgabe des Angebotes, dass die von ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. 8) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 9) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV. Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde o. Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft, mit Abgabe des Teilnahmeantrages. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer auch bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung. (Ausschlusskriterium). 10) Nicht erwünscht sind allg. Werbebroschüren u. Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 11) Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Verfahren Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers / Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber / Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber / Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.

#Besonders auch geeignet für:selbst#

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