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Los 23 Schließanlage - Neubau einer integrierten Leitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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Veranstalter

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Ausschreibungstitel: Deutschland – Installation von Elektroanlagen – Los 23 Schließanlage - Neubau einer integrierten Leitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Köthen (Anhalt)

Für diese Ausschreibung wurde der CPV-Code 45311000 vergeben: Installation von Elektroanlagen.
Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in Köthen (Anhalt).
Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist als offizielle Vergabestelle für diese Ausschreibung tätig.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Es wird ein Vertrag zur Realisierung des Projekts "Los 23 Schließanlage - Neubau einer integrierten Leitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld" angestrebt.

Ausschreibungsbeschreibung:

Los 23 - Schließanlage Neubau Leitstelle

Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: • Angebotsschreiben • Leistungsverzeichnis • EVB-IT Systemlieferungsvertrag • 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft • 124 Eigenerklärung zur Eignung • Formblatt Erklärung zur Kalkulation Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind: • 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen • Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die geforderten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ab einem Auftragswert über 30.000 €, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Nebenangebote dürfen nicht Pauschalierungen oder Änderungen an Vertragsbedingungen beinhalten, sondern nur fachliche Abweichungen zum LV. Hier insbesondere andere Stoffe, Systeme oder Ausführungsarten, welche aber unter den genannten Vorgaben zum gleichen Ergebnis führen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.

#Besonders auch geeignet für:other-sme#Gemäß der LV-Pos. 2.020 und des EVB-IT-Vertrages sind 4 Jahre Service u. Pflege Vertragsbestandteil. Nebenangebote dürfen nicht Pauschalierungen oder Änderungen an Vertragsbedingungen beinhalten, sondern nur fachliche Abweichungen zum LV. Hier insbesondere andere Stoffe, Systeme oder Ausführungsarten, welche aber unter den genannten Vorgaben zum gleichen Ergebnis führen."

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