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AB HWS Stadt Gommern (Ingenieurvermessung)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste – AB HWS Stadt Gommern (Ingenieurvermessung)

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Magdeburg

Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 71250000 – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste gemäß EU-Normen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Umsetzung des Projekts "AB HWS Stadt Gommern (Ingenieurvermessung)".
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ist die zuständige Behörde für diese Ausschreibung.
Die maximale Ausführungsfrist beträgt 7 Monate ab Vertragsunterzeichnung.
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Magdeburg (laut Plattformangaben).

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt – vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) – plant den Ausbau der Ehle in der Ortslage Gommern und verfolgt das Ziel die hydraulische Leistungsfähigkeit der Ehle so zu verbessern, dass zukünftiges Hochwasser schadlos durch die Stadtlage abgeführt werden kann. Hierzu sind neben der Aufweitung des Bestandsgewässerquerschnittes auf einer Lauflänge von 1.200 m auch lokale Verwallungen von 800 m Länge zu errichten. Leistungsumfang: Leistungsbild „Planungsbegleitende Vermessung“ (HOAI 2021, Anlage 1, Nr. 1.4.4) Grundleistungen und Besondere Leistungen. Vermessung der Ehle als Hauptgewässer und deren Nebengewässer in Gommern mit einer Gesamtlänge aller zu vermessenden Gewässerabschnitte und zu errichtender Verwallungen mit einer Gesamtlänge von ca. 4000 m und einer durchschnittliche Breite des Vermessungskorridors von ca. 20 m.

1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU - TVERGG werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung

1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 16a (1) VOB/A EU werden Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen. Ausgenommen sind die Unterlagen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt).. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung

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