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2D-seismische Erkundung im Bereich Stadt Cottbus und Stadt Guben im Landkreis Spree-Neiße zur tiefengeologischen Landesaufnahme

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)

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Veranstalter

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)

Ausschreibungstitel: 2D-seismische Erkundung im Bereich Stadt Cottbus und Stadt Guben im Landkreis Spree-Neiße zur tiefengeologischen Landesaufnahme

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2025-03-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Cottbus

Die Vergabestelle verfolgt mit dieser Ausschreibung die Umsetzung des Projekts "2D-seismische Erkundung im Bereich Stadt Cottbus und Stadt Guben im Landkreis Spree-Neiße zur tiefengeologischen Landesaufnahme".
Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 71351710: Geophysikalische Untersuchungen.
Die Koordination der Vergabe erfolgt durch Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR).
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Cottbus (laut Plattformangaben).
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.

Ausschreibungsbeschreibung:

2D-seismische Erkundung im Bereich Stadt Cottbus und Stadt Guben im Landkreis Spree- Neiße zur tiefengeologischen Landesaufnahme

Bekanntmachungs-ID: CXVHYR2YT57SQMH8 Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber in deutscher Sprache an die Vergabestelle zu richten. Die Frist für Aufklärungsfragen endet am 23.04.2025, um 10:00 Uhr. Anfragen nach Ablauf der Frist können unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz der Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Rechtzeitig eigegangene Anfragen werden bis zum 28.04.2025 beantwortet. Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit, ein Versand findet nicht statt. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [email protected] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. Bitte alle Unterlagen sorgfältig durchlesen! Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigenen Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Andernfalls muss das Angebot zwingend gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden. Es werden nur elektronische Angebote zugelassen, die über das Bieterpool hochgeladen wurden (Hochladen über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Projektraum/Angebote). Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls., doc., odt. bzw. pdf) verwendet werden. Wir bitten um rechtzeitiges Hochladen der Angebote. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex Support in Verbindung setzen. Es muss ein Nachweis des Vergabemarktplatzes Brandenburg vorliegen, dass ein Hochladen nicht möglich war! Angebote die über den Button Kommunikation hochgeladen werden oder per E-Mail übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden! Postalische Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Gemäß dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) in Verbindung mit der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 07.06.2011 sind die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des beauftragten Unternehmens, welches bei der Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Hand mitwirkt, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten. Das Muster einer Verpflichtungserklärung ist als Anlage dieser Ausschreibung beigefügt. Die Verpflichtung erfolgt mit allen beteiligten Personen im Rahmen einer Anlaufberatung in den Räumen des Auftraggebers. Ergänzende Hinweise: Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien. Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. Sollte es nach Zuschlagserteilung zu einer rechtlich begründeten Kündigung des Vertrages, einzelner Lose oder Gewerke kommen, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung unter Einhaltung der angebotenen Preise an den Bieter des nächstranghöheren Angebotes zu geben. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Bieter bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB. BITTE BEACHTEN: Im März 2025 erfolgt ein Wechsel des technischen Betriebs des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Der Vergabemarktplatz wird am Dienstag, den 25.03. um 18:00 Uhr heruntergefahren. Eine Wiederinbetriebnahme wird für spätestens Sonntag, den 30.03. angestrebt. In dieser Zeit besteht für Unternehmen/Bewerber/Bieter generell keine Möglichkeit auf das System und somit auf Verfahren zuzugreifen oder Angebote abzugeben. Die Vergabestelle hat diesen Umstand bei der Festlegung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt.

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