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Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Kiel

Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 verantwortlich.
Die Umsetzungsdauer wird im offiziellen Bekanntmachungstext nicht erwähnt.
Laut CPV-Klassifikation gehört das Projekt zur Kategorie 71000000 – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.
Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen", als vorrangiges Investitionsvorhaben.
Das Projekt wird in Kiel umgesetzt, wie im Leistungsverzeichnis angegeben.

Ausschreibungsbeschreibung:

Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________

Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios. __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. __________________________________________________________________________________________________________________

Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

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