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Microsoft Plattform bezogene Softwarebereitstellungs-Services - Paketierung und Qualitätssicherung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Ausschreibungstitel: Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Microsoft Plattform bezogene Softwarebereitstellungs-Services - Paketierung und Qualitätssicherung

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Wiesbaden

Die Arbeiten sollen innerhalb von 24 Monate abgeschlossen werden.
Für diese Vergabe wurde der CPV-Code 72000000 gewählt, zuständig für: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung.
Ziel des Vertrages ist die Durchführung des Projekts "Microsoft Plattform bezogene Softwarebereitstellungs-Services - Paketierung und Qualitätssicherung".
Die Ausschreibung wird von der Behörde Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung geleitet.
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Wiesbaden (laut Plattformangaben).

Ausschreibungsbeschreibung:

Unterstützungsleistungen für Microsoft Plattform bezogene Softwarebereitstellungs-Services - Paketierung und Qualitätssicherung (Technologien: MS Con-figMgr, MS Windows, MS Bitlocker, MS Office) in 3 Losen

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in den Ziffern 5.1.9, 5.1.12 und 2.1.6 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (3) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "B 05 Vereinbarung Auftragsverarbeitung Lose 1 bis 3"). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen (gelb markiert) - soweit zutreffend - aus. Die Bieter sind aufgefordert die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) entweder in die Anlage 1 der Vereinbarung einzutragen oder als gesonderte Unterlage ihrem Angebot beizufügen. Für diese die Lose 1 bis 3 werden keine besonderen technisch-organisatorischen Maßnahmen gefordert. Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Für die ausgeschriebene Leistung soll je Los eine Rahmenvereinbarung (in den Vergabeunterlagen teilweise auch als Rahmenvertrag bezeichnet) mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Die Auftragserteilung erfolgt bei jeder Rahmenvereinbarung nach dem sogenannten Kaskadenprinzip, so dass der Auftraggeber zur Bedarfsdeckung grundsätzlich bei dem Auftragnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot anfragen wird. Bei dem Auftragnehmer mit dem nach der Ausschreibung zweitwirtschaftlichsten Angebot fragt der Auftraggeber erst dann an, wenn der erstplatzierte Auftragnehmer entsprechend der Bedarfsanfrage nicht fristgerecht anbietet bzw. nicht anbieten kann usw. Die Kaskade ist in Ziff. 3.2.1 der Muster-Rahmenvereinbarung für die Lose 1 bis 3 beschrieben.

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

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