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71541000-2 Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

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Veranstalter

Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ausschreibungstitel: Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – 71541000-2 Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Berlin

CPV 71541000 – Projektmanagement im Bauwesen beschreibt den Art der Leistung oder Lieferung.
Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "71541000-2 Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung", als vorrangiges Investitionsvorhaben.
Der Standort für die Investitionsmaßnahme ist Berlin.
Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verantwortlich.

Ausschreibungsbeschreibung:

Komplettsanierung Rathaus Yorckstraße 4-11 in 10965 Berlin Projektsteuerung Die Gebäude und Außenflächen der Liegenschaft Yorckstraße 4-11 sollen im laufenden Betrieb komplett saniert und die Modernisierung der Bausubstanz unter Einhaltung der aktuellen Normen für ein modernes Verwaltungsgebäude mit Anteilen öffentlicher Nutzung umgesetzt werden. Bei der Umsetzung des Bauvorhabens sind unter anderem folgende Schwerpunktthemen zu beachten und bei der Steuerungsleistung insbesondere zu berücksichtigen: Flächeneffizienz, Sicherheit, Barrierefreiheit, Standsicherheit, vorbeugender Brandschutz, energetische Sanierung, Schadstoffsanierung, Außenbereiche, Digitalisierung, Logistikplanung der Sanierungsmaßnahmen im Betrieb und die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens. Den Vergabeunterlagen liegt u. a. eine ausführliche Aufgabenstellung mit der Datei YORCK4-11-Aufgabenstellung-Projektsteuerung.pdf bei. Folgender Kostenrahmen wurde für das im Bedarfsprogramm (BP) festgelegte Szenario S₁ nach DIN 276 brutto ermittelt: KG 300: 66.063.899 €; KG 400: 14.514.940 €; KG 600: 255.186 €; KG 700: 24.242.975 €; Gesamtkostenrahmen brutto (KG 300, 400, 600 und 700): 105.077.000 €. Nicht aufgeführte Kostengruppen wurden im Kostenrahmen des im BP festgelegten Szenarios S₁ nicht erfasst und werden mit einer Überarbeitung des BPs nachgeführt. Die Kosten beinhalten ein Wagnis von 20 % (gemäß BKI 1Q 2024) und sind nach DIN 276-1:2018-12 gegliedert. Es ist geplant die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen in den folgenden Stufen mit den aufgeführten Leistungsabschnitten (LA) zu beauftragen: Stufe 1: LA 1 Grundlagenermittlung; Stufe 2: LA 2 Vorplanung; Stufe 3: LA 3 Entwurfsplanung und LA 4 Genehmigungsplanung; Stufe 4: LA 5a Ausführungsplanung (anteilig); Stufe pro Bauabschnitt: LA 5b Ausführungsplanung (Rest) bis LA 9 Objektbetreuung. Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster unter anderem mit der Anlage zu §§ 5 und 6 und Anlage zu § 8 Nummer 8.2.2 des Vertrags. Weitere Vertragsbestandteile sind u. a. die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Die Verfahrensabläufe gemäß ABau sind zu beachten. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsabschnitten. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsabschnitte 1 und 2 gemäß § 6 i.V.m. der Anlage zu §§ 5 und 6. Der Auftraggeber kann die weiteren, – noch nicht beauftragten Leistungen – die in § 6 sowie der Anlage zu §§ 5 und 6 beschrieben sind – ganz oder teilweise – in einem oder mehreren weiteren Leistungsabrufen durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Folgende besondere Leistungen sind als optionale Leistungen anzubieten: 1. ÖE – Öffentlichkeitsarbeit; 2. INFRA - Abstimmung mit dem Dragonerareal; 3. Bereitstellen eines Projektkommunikationssystems (PKS) für die an der Planung Beteiligten nach Abstimmung mit dem Auftraggeber; 4. Steuerung der finalen Ausarbeitung des Bedarfsprogramms. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber beabsichtigt eine pauschale Vergütung gemäß des Honorarangebots des Bieters zu vereinbaren. Mit dem vereinbarten Pauschalhonorar sind alle nach oder im Zusammenhang mit dem Vertrag übertragenen Leistungen des Auftragnehmers für die jeweilige Projektstufe einschließlich etwaiger notwendiger Überarbeitungen bereits fertig gestellter Unterlagen bei unveränderten oder nur unwesentlich veränderten Anforderungen sowie einschließlich sämtlicher Vervollständigungen und Optimierungen abgegolten. Folgende Termine sind geplant, siehe auch Rahmenterminplan und Aufgabenstellung in den Vergabeunterlagen: Überarbeitung BP: Q3/2026 bis Q1/2027; Planungsbeginn (LP3): Q4/2028 bis Q2/2029; Vorbereitung BPU - Genehmigungsplanung (LP4): Q2/2029 bis Q3/2029; Vorbereitung (LP5 bis LP7) bis Q2/2030; Baubeginn 1. Bauabschnitt: Q1/2031; Fertigstellung letzter Bauabschnitt: Q3/2039; Objektübergabe: Q3/2039; Monitoring: Q3/2039 bis Q3/2041. Der Rahmenterminplan wurde mit umfangreichen Sicherheiten für Freigaben und Umzüge erstellt und gilt für beide Umsetzungsvarianten. Die Planungs- und Ausführungstermine werden mit der Überarbeitung der Bedarfsplanung an die zeitlich versetzten Bauabschnitte angepasst. Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V.m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

#Besonders auch geeignet für:freelance#

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