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Beschaffung von vier Mehrzweckfahrzeugen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Kreis Segeberg - Der Landrat

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Kreis Segeberg - Der Landrat

Ausschreibungstitel: Deutschland – Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke – Beschaffung von vier Mehrzweckfahrzeugen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Bad Segeberg

Für die Investition ist eine Dauer von 36 Monate vorgesehen.
Die im Vertrag vorgesehenen Aktivitäten finden in Bad Segeberg statt.
Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 34144000: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke.
Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist Kreis Segeberg - Der Landrat verantwortlich.
Im Fokus dieser Ausschreibung steht das Projekt "Beschaffung von vier Mehrzweckfahrzeugen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg", das für die Gemeinschaft von Bedeutung ist.

Ausschreibungsbeschreibung:

Beschaffung von vier Mehrzweckfahrzeugen als Führungsfahrzeuge für vier Züge im Katastrophenschutz. Bei den Fahrzeugen soll es sich um Transporter / Kastenwagen handeln, bei denen lediglich geringe Ausbauten vorgenommen werden müssen. Sie sollen zum Transport von Mannschaft und Geräten geeignet sein. Die Fahrzeuge sollen jeweils mind. sechs Personen (inkl. Fahrer) transportieren und die Möglichkeit bieten, eine Besprechung mit mind. vier Personen in dem Fahrzeug vornehmen zu können.

#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT1R0TX1E# Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

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