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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Klinikum Memmingen Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Memmingen

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Klinikum Memmingen Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Memmingen

Ausschreibungstitel: Deutschland – Medizinische Geräte – Großbildgebung

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

Memmingen

Die Organisation und Durchführung des Verfahrens liegt bei Klinikum Memmingen Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Memmingen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Umsetzung des Projekts "Großbildgebung".
Die Maßnahme wird laut Ausschreibung in Memmingen umgesetzt.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 33100000 – Medizinische Geräte klassifiziert.
Es wird erwartet, dass das Projekt in 10 Jahre abgeschlossen wird.

Ausschreibungsbeschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt eine Technologiepartnerschaft für die Großbildgebung zu vergeben.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMM8RS# A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Teilnahmeanträge, Lösungsvorschläge und Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge, Lösungsvorschläge sowie Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "MustererklärungMindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert drei bis fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet der Auftraggeber im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Auftraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterien: Umsatz - 100 Punkte Anzahl der vergleichbaren Referenzen - 100 Punkte Qualität der vergleichbaren Referenzen - 700 Punkte Mitarbeiterverhältnis - 100 Punkte Max Gesamtpunkte 1000 **** Auswahlkriterium 1: durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen pro Jahr Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Mehr als 5,0 Weniger als 6,0 10 Punkte Mehr als 6,0 Weniger als 7,0 20 Punkte Mehr als 7,0 Weniger als 8,0 30 Punkte Mehr als 8,0 Weniger als 9,0 40 Punkte Mehr als 9,0 Weniger als 10,0 50 Punkte Mehr als 10,0 Weniger als 12,5 60 Punkte Mehr als 12,5 Weniger als 15,0 70 Punkte Mehr als 15,0 Weniger als 17,5 80 Punkte Mehr als 17,5 Weniger als 20,0 90 Punkte Mehr als 20,0 100 Punkte **** Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 2 Referenzen Ausschluss mehr als 2 10 Punkte mehr als 5 40 Punkte mehr als 7 70 Punkte mehr als 10 100 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5. **** Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der fünf (5) eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Der Auftraggeber wertet dabei max. fünf Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt der Auftraggeber die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Teilnahmeanträge erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). **** Auswahlkriterium 4: Mitarbeiterverhältnis Bewertet wird in das Verhältnis der Mitarbeiteranzahlen aus den folgenden Bereichen (HealthCare) zueinander. Dazu stellt der Auftraggeber die Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement einerseits ins Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter aus den Bereichen Medizintechnik und Support andererseits. Das beste Verhältnis erhält die volle Punktzahl, alle anderen dazu in Relation weniger. Das optimale Verhältnis bewertet die Vergabestelle im Verhältnis 40/60, d.h. 40% Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement zu 60% Mitarbeiter aus den Bereichen Medizintechnik bildgebende Systeme und Support. Mindestanforderung an die Gesamtmitarbeiterzahl aus beiden Bereichen sind 50 Mitarbeiter. **** Gesamtauswahlentscheidung: Es werden die maximal fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht. **** Benachrichtigung Teilnahmeanträge Der Auftraggeber teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrags entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.

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