Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG.
Die Umsetzungsdauer wird im offiziellen Bekanntmachungstext nicht erwähnt.
Die Durchführung der Ausschreibung ist für den Standort Kiel vorgesehen.
Dem Projekt wurde der CPV-Code 71541000 zugewiesen, der folgendes beschreibt: Projektmanagement im Bauwesen.
Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf das Projekt "Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling Stadionvorhaben".
Ausschreibungsbeschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling.
Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist.
Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße.
Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden.
Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen.
Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen.
Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann.
Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt.
Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde.
Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere
- Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung,
- den gestellten Bauantrag und
- den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag
erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen
Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die
Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden
müssen. 2. Bewerbergemeinschaften
haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung
abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem
Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes
Mitglied
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht
ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere
Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht
vorgeschrieben.
Mehrfachbewerbungen,
d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht
als
unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen
Bewerbern bzw.
Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft
sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine
Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten
Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat,
bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche
Erklärung
des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im
Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
Wettbewerbsprinzips
beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger
Niederlassungen
eines Bewerbers. 3.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem
Teilnahmeantrag
einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift
vorgesehenen
Feld der Name
des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für
das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der
Eignung "Befähigung
zur Berufsausübung"
geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat
zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen
geforderte
Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
separat
zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die
jeweilige
Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe:
Beruft
sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle
Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur
Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem
Dritten/dem Unternehmen
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und
Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit
dem
Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern
sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/
Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass
ihm/ihr
die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich
geeigneter
Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die
geforderten
Nachweise keine Gültigkeitsdauer
angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des
Teilnahmeantrages
nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher
Sprache
abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur
elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht
berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie
der Angebote
ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten
Erklärungen/Unterlagen/Nachweise
der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen
o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind
ausschließlich
über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff
"Fragen zum
Teilnahmewettbewerb Projektcontrolling Stadion Kiel" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im
Verfahrensbrief
genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 4. September 2026
eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Die
Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten
Antworten eigenständig
zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften
haben Geschäfts und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu
kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber
behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte
unternehmensbezogene
Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige
auftragsbezogene
Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bewerbern/Bietern
nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der
gemachten
Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten
Kopien zu verlangen.
14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die
Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben,
einschließlich
der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Die Anzahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis fünf Bewerber begrenzt.
Eignungskriterien:
I. Unternehmensreferenzen „Bau- und Vertragscontrollingleistungen“ (max. 35 Punkte): Es werden maximal drei Unternehmensreferenzen gewertet. Die Referenz 1 ist als Mindestreferenz einzureichen. 1. Gegenstand der Referenz ist ein Stadion oder eine Sportstätte (max. 11 Punkte): Bei einer Referenz über ein Stadion werden für Referenz 1 - 5 Punkte, für Referenz 2 - 3 Punkte und für Referenz 3- 3 Punkte vergeben; bei einer Referenz über eine Sportstätte werden für Referenz 1 3 Punkte, für Referenz 2 1 Punkt und für Referenz 3 1 Punkt vergeben. 2. Die Referenz betrifft Projektsteuerungs- oder Projektcontrollingleistungen in der Planungs- und Ausführungsphase (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte. 3. Die Referenz betrifft einen Auftrag eines öffentlichen oder halböffentlichen Auftraggebers (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte. 4. Das der Referenz zugrunde liegende Projekt weist ein Projektvolumen von mehr als 50 Mio. EUR brutto auf (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte. 5. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen, deren bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte.
II. Persönliche Referenzen des Projektleiters (max. 35 Punkte): Es werden maximal drei persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektleiters gewertet. 1. Gegenstand der Referenz ist ein Stadion oder eine Sportstätte (max. 7,5 Punkte): Bei einer Referenz über ein Stadion werden je Referenz 2,5 Punkte vergeben; bei einer Referenz über eine Sportstätte werden je Referenz 1,5 Punkte vergeben. 2. Die Referenz betrifft Projektsteuerungs- oder Projektcontrollingleistungen in der Planungs- und Ausführungsphase (max. 5 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. 3. Die Referenz betrifft einen Auftrag eines öffentlichen oder halböffentlichen Auftraggebers (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. 4. Das der Referenz zugrunde liegende Projekt weist ein Projektvolumen von mehr als 50 Mio. EUR brutto auf (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. 5. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen, deren bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte.
III. Darstellung des vorgesehenen Projektteams (max. 30 Punkte): Bewertet wird die Darstellung des vorgesehenen Projektteams im Hinblick auf die Qualifikation und Erfahrung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen, insbesondere des Projektleiters, sowie die Qualität, Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit der Darstellung.
Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.
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