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Projektmanagementleistungen – „Neubau Bildungszentrum Weilheim“ als Rahmenvereinbarung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Handwerkskammer für München und Oberbayern

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Veranstalter

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Ausschreibungstitel: Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Projektmanagementleistungen – „Neubau Bildungszentrum Weilheim“ als Rahmenvereinbarung

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-24

Ausführungsort der Arbeiten:

München

Die Bekanntmachung wurde durch Handwerkskammer für München und Oberbayern herausgegeben.
Laut CPV-Klassifikation gehört das Projekt zur Kategorie 71541000 – Projektmanagement im Bauwesen.
Das zur Ausschreibung stehende Projekt trägt den Titel: "Projektmanagementleistungen – „Neubau Bildungszentrum Weilheim“ als Rahmenvereinbarung".
Der Durchführungsort dieses Projekts ist München laut Ausschreibungsunterlagen.
Die gesamte Projektdauer ist auf 1 Jahre festgelegt.

Ausschreibungsbeschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2321/3, 2321/4, 2321/5, 2322, 2323 und 2323/2, Gemarkung Weilheim in Oberbayern, ein Bildungszentrum zu errichten. Für die Grundstücke liegt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung kein Bebauungsplan vor. Mit Blick auf die Finanzierung des Bildungszentrums kann es sein, dass die Realisierung (Planung und Bau) der einzelnen Baukörper in Bauabschnitten, welche in zeitlicher Hinsicht auch mehrere Jahre auseinander liegen kann, erfolgt. Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind daher zu beachten. Ebenso sind die ANBest-P Bund als Förderauflage zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die im Zuwendungsbescheid genannten Förderauflagen der Zuwendungsgeber. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB ist zwingende Voraussetzung für die Zuwendungen. Für die Steuerung des Bauvorhabens beschafft der Auftraggeber in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb Projektmanagementleistungen für den Neubau des geförderten Bildungszentrum. Gegenstand dieser Projektmanagementleistungen sind insbesondere Projektsteuerungsleistungen im Sinne von Heft 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9), Leistungen des Fördermittel- und Zuwendungsmanagements sowie für die Projektentwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts für die Realisierung des Projekts. Das Projekt besteht aus folgenden Teilprojekten: • Erarbeitung Gesamtkonzept (1. Teilprojekt) • Baurechtschaffung (2. Teilprojekt) • Realisierung Bildungszentrum (Planung und Bau) (3. Teilprojekt) Die Teilprojekte können ihrerseits in mehrere Leistungspakete unterteilt werden. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags beauftragt und bedürfen keines gesonderten Abrufs (nachfolgend auch „Initialabruf“ genannt): o Projektsteuerung von Städtebaulichen Leistungen: sämtliche Regelleistungen der Teilleistungsbilder Grundlagen und Planung gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Städtebauliche Leistung“), für das Projekt; o Projektsteuerung: sämtliche Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Projektsteuerung“), für das Projekt; o Fördermittelmanagement: Regelleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Fördermittelmanagement“), für das Projekt; o BIM-Management: Regelleistungen des Handlungsbereiches Organisation gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „BIM-Management“), für das Projekt Für Weiteres wird auf Ziffer 3.4 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) verwiesen. Alle weiteren Leistungen werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils per Einzelabruf beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: • Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog • Anlage 803 – Projektbeschreibung • Anlage 804 – Gutachten mit Raumprogramm • Anlage 805 – Städtebaulicher Vertrag mit Stadt Weilheim • Anlage 906 – Vertrag.

Der Auftraggeber führt vorliegend das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB, §§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3, 17 Abs. 1 Satz 1 VgV durch, weil § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV erfüllt sind. Zunächst liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV vor, da der zu vergebende Auftrag in wesentlichem Umfang konzeptionelle Lösungen umfasst. Darüber hinaus kann der Auftrag aufgrund konkreter Umstände im Zusammenhang mit seiner Art, seiner besonderen Komplexität sowie insbesondere seines finanziellen und zeitlichen Rahmens nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden, sodass zugleich die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV erfüllt sind.

#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, • dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und • dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 „Bewerber-_Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 „Unterauftragsvergabe“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

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