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Aufzugswartung, Instandsetzung von Aufzügen und Aufzugsnotruf

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

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Veranstalter

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Ausschreibungstitel: Deutschland – Wartung von Aufzugsanlagen – Aufzugswartung, Instandsetzung von Aufzügen und Aufzugsnotruf

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Berlin

Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in Berlin.
Das Projekt ist technisch durch den CPV-Code 50750000 identifiziert: Wartung von Aufzugsanlagen.
Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projekt "Aufzugswartung, Instandsetzung von Aufzügen und Aufzugsnotruf".
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist als offizielle Vergabestelle für diese Ausschreibung tätig.

Ausschreibungsbeschreibung:

Werkvertrag über die Erbringung von Leistungen zur Aufzugswartung, zur Instandsetzung von Aufzügen und zum Aufzugsnotruf Bei dem AG handelt es sich um mehrere Wohnungsbaugesellschaften. Der AG ist Eigentümer und Ver-mieter diverser Grundstücke und Gebäude in Berlin, welche mit Aufzugsanlagen ausgestattet sind. Dieser Vertrag deckt Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen des AG ab. Ziel dieses Vertrages ist es, den Betrieb der Aufzugsanlagen in den vertragsgegenständlichen Liegen-schaften des AG aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen, den Wert der Anlagen zu erhalten, der Vermei-dung von Betriebsstörungen vorzubeugen und damit einen Beitrag zur Zufriedenheit der Mieter des AG zu leisten. AG und AN stimmen in der Zielsetzung überein, im Rahmen dieses Vertrages alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich zum Teil um betriebskostenrelevante Leistungen, die insoweit sowohl im Rahmen der Leistungserbringung als auch bei der Abrechnung bzw. Rechnungslegung den Anforderungen einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Betriebskostenabrechnung entsprechen müssen. Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt ca. 1.000 Aufzugsanlagen.

a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu ver-wenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontakt-daten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angege-benen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 28.09.2026 um 10.00 Uhr über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Be-antwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Grün-den der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestä-tigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabe-plattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und ein-zureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldneri-scher Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den An-wendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Ab-satz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an fol-gende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or-ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anwei-sung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitä-ten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eig-nungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle acht Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. drei Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als drei Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die drei Lose in der folgenden Reihenfolge: 1. Los 2 2. Los1 3. Los5 4. Los6 5. Los3 6. Los4 7. Los7 8. Los8 Die Gewobag behält sich vor, mehr als drei Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.

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